Aufgaben und Grundbegriffe des Steuerrechts




Steuern bzw. Abgaben

Unter Steuern bzw. Abgaben ist jenes Geld zu verstehen, welches dem Staat aufgrund einer gesetzlichen Grundlage zukommt. Leider erhält der Steuerzahler keine direkte Gegenleistung, wie es zum Beispiel bei einem Kaufvertrag oder einem Tausch wäre. Die Steuern kommen in weiterer Folge zwar dem Wohle der Allgemeinheit zu gute, aber das Wo und wie ist oft schwer nachzuvollziehen. Sachleistungen gehören nicht zu den Steuern. Darunter könnte man verstehen: Wehrpflicht, Pflicht zur Einstellung von behinderten Arbeitnehmern, usw. Nur Geldleistungen an Gebietskörperschaften, d.h. Bund, Länder und Gemeinden sind Steuern. Sozialversicherungsbeiträge sind keine Steuern.

Beiträge

sind Geldleistungen, in seltenen Fällen Sachwerte, die von jenen Personen geleistet werden, die ein besonderes Interesse an der Errichtung oder Erhaltung öffentlicher Einrichtungen haben, wie z.B. unter anderem etwa Kammerbeiträge, Studienbeiträge, Kindergartenbeiträge.

Gebühren

Gebühren sind Entgelte, die für bestimmte Leistungen eingehoben werden, wie z.B. Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses. Hier ist der große Unterschied zu den Steuern zu sehen; man bekommt nämlich etwas dafür. Es gibt auch Gebühren für Leistungen in der Privatwirtschaft. Es können der Bund bzw. die Länder oder Gemeinden wie Private wirtschaftlich tätig werden, wie z. B. das örtliche Freibad; die Eintrittskarte ist jedoch keine Gebühr im steuerrechtlichen Sinn. Eine Privatperson kann jedoch keinen gültigen Reisepass ausstellen, Eintritt in ein privates Museum, Schwimmbad etc. sehr wohl verlangen.

Funktionen des Steuerrechts

• Finazierungsfunktion des Staates: sie finanzieren die Staatsausgaben und sichern
so die Erfüllung der Staatsaufgaben
• Umverteilungsfunktion: Steuern nehmen das Geld vom Einzelnen und geben das
Geld der öffentlichen Hand, also dem Staat (Bund, Land, Gemeinden).
Wirtschaftsmacht des Einzelnen wandert so von der Privatautonomie in die
Staatsautonomie, also Politik. Durch die allgemeinen Wahlen können wir ein
bisschen die Steuerpolitik beeinflussen, je nach gewählter Partei und deren
Steuerprogramm.
• Lenkungsfunktion: Steuern werden dazu eingesetzt um die Gesellschaft und
Wirtschaft zu lenken und zu steuern. Gerade in der Bankenkriese 2008/09 wurde
dies massiv genutzt.

Das Recht, Steuern einzuheben (Steuerhoheit)

Zur Einhebung von Steuern sind laut Finanz-Verfassungsgesetz, das ist ein spezielles Bundesverfassungsgesetz, ausschließlich der Bund, die Länder und die Gemeinden befähigt. Für den Bund gilt: Zuständigkeit und Verfahren zur Festsetzung und Einhebung von Bundesabgaben werden durch das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (AVOG) und die Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt. Für die Landes- bzw. Gemeindeabgaben bestehen länder- bzw. gemeindespezifische Abgabenordnungen. Diese können bei der jeweiligen Landesregierung oder am Gemeindeamt erfragt werden.

Steuerpolitik der EU

Durch die Steuerpolitik der Europäischen Union wird gewährleistet, dass die national unterschiedlichen Vorschriften für Steuern nicht den freien Kapitalverkehr behindern bzw. dass keine Steuerschlupflöcher entstehen. Mindest- und Höchststeuersätze für Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern helfen, allzu starke Wettbewerbsverzerrungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden. Das Ziel der Europäischen Kommission ist eine größtmögliche Angleichung der Steuersätze für indirekte Steuern.

Indirekte und direkte Steuern

Direkte Steuern werden unmittelbar vom Steuerschuldner erhoben. Zu den direkten Steuern zählen Steuern auf das Einkommen und das Vermögen (z. B. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer, Vermögenssteuer, Solidaritätszuschlag, Zinsabschlagsteuer) sowie Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbauch (z. B. Kraftfahrzeugsteuer, Hundesteuer, Jagdsteuer).

Indirekte Steuern im Gegensatz dazu muss nicht der eigentliche Steuerschuldner leisten, sondern stellvertretend eine andere Person, die die entsprechende Belastung an den eigentlichen Steuerschuldner weitergibt. Wenn man im Gasthaus konsumiert, bezahlt man allfällige Steuern an den Wirt, aber der Wirt muss diese Steuer von einem „kassieren“ und dann an dann an die Gemeinde in Folge abführen. D.h. selbst geht man nicht mit seiner Wirtshausrechnung zum Gemeindeamt und begleicht die Steuer. Weiteres zählt dazu zählen etwa die Mineralölsteuer, die nicht vom eigentlichen Verbraucher, sondern stellvertretend vom Mineralölhersteller an den Staat abgeführt wird, Tabaksteuer, Salzsteuer und als aufkommensstärkste Steuer die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer genannt).

Steuerliche Unterstützung

Darunter versteht man die Absetzbarkeit der Steuer in vielen Bereichen. Jeder kennt sie, wenn man die Einkommenssteuererklärung ausfüllt. So kann man als Alleinverdiener einen gewissen Betrag absetzen oder Arbeitsmittel. Mehr dazu im entsprechenden Kapitel. Inzwischen ist die steuerliche Absetzung von Spenden an Non Profit Organisationen (z. B. rotes Kreuz) möglich. Jedoch ist die gesetzliche Regelung sehr eng gefasst. Es geht darum, das Spendenwesen in Österreich und die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten zu fördern. Vorerst sind Spenden nur für Teile der Entwicklungszusammenarbeit, für Mildtätigkeit sowie in Einzelfällen der Katastrophenhilfe absetzbar. Für Beschäftigungsinitiativen, Suchtbekämpfung oder Resozialisierung werden Spenden weiterhin nicht begünstigt sein. Gänzlich ausgegrenzt sind Umwelt- und Tierschutzorganisationen wie Greenpeace oder der WWF. Es wird jedoch erwartet, dass 2011 die Absetzbarkeit von Spenden auf weitere Bereiche auszuweiten, auch umgesetzt wird.

(Länder-) Neutrale Steuern und EU Richtlinien für Steuern

Die Europäische Union greift mittels Richtlinien in die nationale Steuerpolitik ein. Damit sollen innerhalb der EU gewisse Steuern vereinheitlicht werden, sodass keine Steuerparadiese entstehen. Richtlinien sind nicht direkt gültig im jeweiligen Staat, sondern der Staat muss erst ein entsprechendes Gesetz dazu erlassen. So kann z.B. das Verfahren für eine spezielle Steuer in Deutschland anders sein, als in Österreich; aber der Steuersatz ist der gleiche, weil die Richtline dies konkret vorgibt. Eine bekannte Richtlinie betrifft die Quellensteuer und wurde in Österreich durch das EU-Quellensteuergesetz (betrifft die Versteuerung von gewissen Zinsen) umgesetzt.

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