Staatsangehörigkeit

Die Staatsbürgerschaft kennzeichnet die Rechte und Pflichten aller Personen in dem Staat, dem sie angehört. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich wiederum aus der Staatsangehörigkeit. Es ist erwähnenswert, dass ein Staat ebenso den Erwerb und den Verlust seiner Staatsbürgerschaft regelt. Sie müssen beachten, dass die Staatsangehörigkeit grundsätzlich durch Geburt und in Abhängigkeit von der Staatsbürgerschaft der Eltern erworben wird oder aber auch durch eine Einbürgerung. Sie müssen beachten, dass die Staatsangehörigkeit eine wichtige Funktion hat. Denn sie begründet nämlich besondere Rechte und Ansprüche der Staatsangehörigen, wie etwa das Recht auf einen ungestörten Aufenthalt in Österreich oder das Wahlrecht. Neben Rechte haben Staatsangehörige jedoch auch bestimmte staatsbürgerliche Pflichten, wie unter anderem etwa die Pflicht Steuern zu zahlen.

Sie bekommen hier einige Informationen über das Staatsbürgerschaftsgesetz sowie über den Erwerb und den Verlust der Staatsbürgerschaft. Sie können hier auch einiges über das Passwesen und über die Staatenlosigkeit lesen.

 

 

 

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