Das Recht auf Privatsphäre

Die Privatsphäre bezieht sich auf den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch ohne äußeren Einfluss sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnehmen kann. Außerdem gilt das Recht auf Privatsphäre als Menschenrecht. Es muss aber beachtet werden, dass dieses Recht unter bestimmten Umständen eingeschränkt werden kann, wie etwa zum Zweck der Strafverfolgung. Die Privatsphäre lässt sich grundsätzlich in einigen Bereichen aufteilen, und zwar der Schutz personenbezogener Daten sowie die Unverletzlichkeit des Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Dieses Thema gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über das Recht auf Privatsphäre und informiert Sie darüber, unter welchen Voraussetzungen in dieses Recht eingegriffen werden darf.

 

 

 

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