Wie kommt der Unternehmer zu öffentlichen Ausschreibungen?




Eingangs muss erwähnt werden, dass öffentliche Auftraggeber in Österreich verpflichtet sind, ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Außerdem werden dabei standardisierte Leistungsbeschreibungen verwendet, um eine einfache und verständliche Ausschreibung erstellen zu können. Unter einer Ausschreibung ist eine schriftliche Leistungszusammenstellung zu verstehen, die bestimmte Leistungen zu genau festgelegten Bestimmungen beschreibt. Außerdem werden potentielle Unternehmen durch eine Ausschreibung aufgefordert ihre Angebote abzugeben. Aus dem soeben Gesagten kann somit entnommen werden, dass die Ausschreibung rechtlich gesehen eine Aufforderung zur Angebotsstellung ist und auch Teil der technischen Abwicklung von Bauausschreibungsprozessen ist.

In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass grundsätzlich zwischen privatwirtschaftliche Ausschreibungen und öffentliche Ausschreibungen unterschieden werden muss. Hierbei muss beachtet werden, dass die Form der privatwirtschaftlichen Ausschreibungen nicht reglementiert ist. Denn privatwirtschaftliche Ausschreibungen orientieren sich grundsätzlich an den gesetzlichen Regelungen zur öffentlichen Ausschreibung. Es ist ebenso erwähnenswert, dass der private Ausschreiber in der Regel bekannte Unternehmen zur Angebotsabgabe einlädt. Wie bereits erwähnt sind öffentliche Auftraggeber wiederum gesetzlich verpflichtet ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen, um dadurch das wirtschaftlich günstigste und zuverlässigste Angebot zu finden.

Als öffentliche Auftraggeber kommen Bund, Länder, Gemeinden sowie Gemeindeverbände und bestimmte Einrichtungen in Betracht. Bestimmte Einrichtungen sind Einrichtungen, die zu dem besonderen Zweck gegründet werden, um Aufgaben zu erfüllen, die im Allgemeininteresse liegen und nicht gewerblicher Art sind. Zu den bestimmten Einrichtungen zählen auch Einrichtungen, die zumindestens teilrechtsfähig sind und die in einer besonderen Nahebeziehung zur öffentlichen Hand stehen, weil sie von der öffentlichen Hand kontrolliert oder überwiegend finanziert werden.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass jedes Bundesland über eine eigene unabhängige und weisungsfreie Kontrollbehörde verfügt, die berechtigt ist, rechtswidrige Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers für nichtig zu erklären bzw. durch eine einstweilige Verfügung vorläufige Maßnahmen zu ergreifen oder eine Rechtsverletzung festzustellen. Außerdem sind die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet standardisierte Leistungsbeschreibungen bei der Erstellung von Ausschreibungen heranzuziehen. Zudem sollen standardisierte Leistungsbeschreibungen dem Planer helfen, eine klare und übersichtliche Ausschreibung zu formulieren. Es muss berücksichtigt werden, dass eine standardisierte Leistungsbeschreibung eine Sammlung von Texten zur Beschreibung standardisierter Leistungen ist, und zwar für rechtliche und für technische Bestimmungen, wie etwa Vertragsbestimmungen, und auch für Positionen eines künftigen Leistungsverzeichnisses. Außerdem umfasst die Sammlung gewisse Leistungen für ein bestimmtes Fachgebiet bzw. für Teilgebiete. Standardisierte Leistungsbeschreibungen werden vor allem für die Ausschreibung von Bauleistungen erarbeitet.

Es ist auch interessant zu wissen, wie ein Unternehmer zu öffentlichen Ausschreibungen kommen kann. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass Aufträge der öffentlichen Hand aller Staaten der Europäischen Union, und zwar auch Österreich, die Euro 193.000,- für Lieferleistungen und Dienstleistungen übersteigen bzw. die Euro 4.845.000,- für Bauaufträge übersteigen, neben einer allfälligen nationalen Veröffentlichung auch in der Europäischen Union publiziert werden müssen. Diese Ausschreibungsankündigungen werden vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union zusammen mit einer Kurzübersetzung in allen Amtssprachen der Union in TED publiziert. TED steht als Abkürzung für Tender Electronic Daily, also Europäische Ausschreibungsdatenbank. Daher sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Aufträge öffentlich kundzutun.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass öffentliche Aufträge des Bundes derzeit im Amtlichen Lieferanzeiger zur Wiener Zeitung gefunden werden können. Außerdem veröffentlichen zahlreiche öffentliche Auftraggeber ihre Ausschreibungen elektronisch. In diesem Zusammenhang ist es auch erwähnenswert, dass alle Bekanntmachungen von Vergabeverfahren der Stadt Wien online kundgemacht werden.

Auch die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, die eine besondere Zustellart darstellt, muss beachtet werden. Es muss beachtet werden, dass Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist oder Zustellungen an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, durch Anschlag an der Amtstafel vorgenommen werden können. Dadurch erfahren die betreffenden Personen, dass ein zuzustellendes Schriftstück bei der Behörde liegt. Dennoch darf solch eine Art der Zustellung dann nicht gewählt werden, wenn es sich um ein Strafverfahren handelt sowie wenn ein Zustellbevollmächtigter bestellt ist oder wenn wegen Nichtmeldung der Änderung der Abgabestelle durch Hinterlegung zuzustellen ist. Außerdem gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen verstrichen sind.

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