Wesen und Merkmale der Körperschaftsteuer




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Körperschaftsteuer die Einkommensteuer für Körperschaften ist. Außerdem werden natürliche Personen und Personengesellschaften nach dem Einkommensteuergesetz besteuert. Für Körperschaften hingegen gibt es eine eigene Regelung, nämlich das Körperschaftsteuergesetz.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass juristische Personen des Privatrechts, Betriebe gewerblicher Art und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen der Steuerpflicht unterliegen. Im Gegensatz dazu sind gemeinnützige Vereinigungen, mildtätige Vereinigungen und kirchliche Vereinigungen von der Körperschaftsteuer befreit. Zudem ist die Struktur ähnlich der Einkommensteuer. Es gibt eine beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht, es gibt auch hier verschiedene Einkunftsarten. Bezüglich der Einkünfte wird auf die Regelungen des Einkommensteuergesetzes verwiesen.

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