Was sind Superädifikate?




Superädifikate sind Bauwerke die auf fremden Grundstücken in der Absicht aufgeführt sind, dass sie nicht für immer dort bleiben sollen. Die Besonderheit dieser Superädifikate, die auch Überbauten genannt werden, besteht darin, dass es sich bei ihnen um Bauten handelt, die einer anderen Person gehören, als dem Eigentümer der Liegenschaft, auf der diese Bauten stehen. Sie sind also sonderrechtsfähig. In Österreich nämlich gilt eigentlich der Grundsatz superficies solo cedit, was bedeutet, dass grundsätzlich alle Bauten auf einem Grundstück in das Eigentüm des Grundstückeigentümers übergehen. Allerdings darf nun der Begriff Superädifikat nicht zu weit verstanden werden: Nicht fest verbaute Bauwerke nämlich sind nicht gleich Superädifikate. Was nämlich nicht mit dem Grund fest verbunden ist, folgt ohnehin nicht zwingend dem rechtlichen Schicksal des Grunstückes. Beispielsweise kann man sich das verbildlichen, indem man sich einen Wohnwagen auf einem fremden Grundstück vorstellt.

Da dieser Wohnwagen von Natur aus schon nicht fest mit dem Grunstück verbunden ist, folgt es sinngemäß auch nicht dem rechtlichen Schicksal des Grundstücks und verbleibt nach wie vor im Eigentum seines Eigentümers. Ein Superädifikat verlangt nämlich definitionsgemäß die Absicht, dass das Bauwerk nicht auf ewig auf diesem Grundstück verweilen soll. Man spricht in Fachkreisen auch vom Fehlen der Belassungsabsicht. Die Blassungsabsicht, also ob man das Bauwerk nicht für immer am Grunstück belassen will, ergibt sich zumeist aus der Verabredung zwischen Grund- und Superädifikateigentümer, kann sich allerdings auch aus der Bauart des Bauwerkes ergeben. Beispielsweise kann man von einer kleinen Holzhütte davon ausgehen, dass diese vielleicht nicht für immer auf diesem Grundstück stehen soll.

Ebenfalls kann man aus einem beispielsweise Mietvertrag herauslesen, für wie lange denn ein Bauwerk auf einem jeweiligen Grundstück verweilen soll. Auch das Superädifikat verlangt Titel und Modus. Beim erstmaligen Erwerb eines Superädifikates ergibt der Titel aus dem Grundbenutzungsverhältnis, also beispielsweise aus dem Mietvertrag, das Superädifikat selbst entsteht logischerweise mit seiner Errichtung. Für die Übertragung eines Superädifikates allerdings bedarf es eines Titels wie den Kaufvertrag, als Modus ist die Urkundenhinterlegungn im Grundbuch vorgesehen.

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