Was ist eine Patientenverfügung?




Die Patientenverfügung stellt eine Willenserklärung dar mit der eine Person eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn diese Person im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts- urteils- oder äußerungsfähig ist, also seinen aktuellen Willen nicht mehr kundtun kann (Beispiel: komatöser Zustand). Die Patientenverfügung wird manchmal fälschlicherweise als Patiententestament bezeichnet, wobei dies jedoch unzutreffend ist, da damit gerade nichts, insbesondere keine Verteilung des Vermögens, für die Zeit nach dem Tod des Patienten geregelt werden soll.

Das Gesetz unterscheidet zwei Formen der Verfügung, und zwar die verbindliche und die beachtliche. In ein der verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Es muss auch deutlich hervorgehen, dass der Patient die Folgen seiner Verfügung richtig einschätzt. Die Verfügung muss schriftlich unter Angabe des Datums vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen errichtet werden. Zuvor muss der Patient jedoch umfassend von einem Arzt über das Wesen und die Folgen der Patientenverfügung aufgeklärt werden. Die verbindliche Verfügung verliert ihre Gültigkeit nach Ablauf von fünf Jahren und muss dann erneuert werden. Sind die eben genannten Voraussetzungen (Beschreibung der abgelehnten Behandlungen, ärztliche Aufklärung, wirksame Errichtung bzw. Erneuerung) nicht erfüllt, ist die Verfügung dennoch für die Ermittlung des Willens des Patienten durch den behandelnden Arzt beachtlich.

Eine Patientenverfügung, egal ob verbindlich oder beachtlich, ist unwirksam, wenn sie nicht dem Willen des Patienten entspricht, weil sie beispielsweise auf einem Irrtum beruht oder durch Zwang herbeigeführt wurde. Unwirksamkeit ist auch gegeben wenn sie gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt. Beispiel: die Verfügung des A enthält eine Bestimmung, wonach ihm eine tödliche Dosis Novokain verabreicht werden soll wenn er aufgrund eines Unfalls querschnittsgelähmt wird. Das Gesetz verbietet jedoch eine solche Tötung auf Verlangen (=aktive Sterbehilfe). Drittens ist eine Verfügung unwirksam, wenn der Stand der medizinischen Wissenschaft sich im Hinblick auf den Inhalt der Verfügung seit ihrer Errichtung wesentlich geändert hat. Beispiel: A hat für den Fall eines Wachkomas den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen erklärt. Es gelingt jedoch Wissenschaftern die Wahrscheinlichkeit Menschen nach einer gewissen Zeit aus dem Koma zurückzuholen drastisch zu erhöhen. Der Verzicht des A wäre somit unwirksam. Eine Registrierung der Patientenverfügung ist im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats möglich und dient der schnelleren und sichereren Auffindung und Kenntnisnahme.

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