Was ist ein Depositengeschäft?




Eingangs muss erwähnt werden, dass Depositenbanken bestimmte Geschäftsbanken sind, die grundsätzlich die traditionellen kurzfristigen bis mittelfristigen Einlagengeschäfte und Kreditgeschäfte sowie gewisse Kommissionsgeschäften betreiben. Es muss beachtet werden, dass das Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als verzinsliche oder als unverzinsliche Einlagen beinhaltet. Wenn also Sichteinlagen und Termineinlagen angenommen werden, liegt ein Depositengeschäft vor. Unter Sichteinlagen sind Bankguthaben zu verstehen, bei denen keine Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart ist oder deren Laufzeit bzw. Kündigungsfrist weniger als ein Monat beträgt. Daher handelt es sich dabei um Einlagen bei Kreditinstituten, über welche man unbeschränkt verfügen kann. Von Termineinlagen oder Kündigungsgeldern spricht man wiederum dann, wenn die Gelder der Bank für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt werden. Bei Termineinlagen werden oft höhere Zinsen gewährt, da die Bank nämlich mit diesen Geldern arbeiten kann. Termineinlagen werden auch als Festgeld bezeichnet.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass das Depositengeschäft einer Bank jener Teilbereich ist, in dem es um Kundeneinlagen geht, die nicht der reinen Vermögensbildung dienen. Bei Depositen handelt es sich beispielsweise etwa um Gehaltskonten bzw. Sparkonten oder Kontokorrentkonten. Außerdem ist das Depositengeschäft bzw. Einlagengeschäft ein wichtiger Bestandteil im Geschäftsablauf einer Bank. Daher bezeichnet das Depositengeschäft die Gelder, die sie von den Kunden bekommen, wie etwa alle Einzahlungen auf Sparkonten und Girokonten sowie auf Festgeldkonten. Außerdem kann die Bank das Geld aus dem Einlagengeschäft für die Gewährung von Krediten verwenden, jedoch nur innerhalb gesetzlich vorgeschriebener Grenzen. Es ist erwähnenswert, dass das Einlagengeschäft für Wertsparkassen und für Zwecksparunternehmen, aber ausgenommen Bausparkassen, verboten ist. Das Einlagengeschäft ist weiters auch dann verboten, wenn durch Vereinbarung oder durch geschäftliche Gepflogenheiten die Verfügung über die Einlagen durch Barabhebung ausgeschlossen bzw. erheblich erschwert wird.

Es muss beachtet werden, dass Depositen, also Einlagen, bei Banken in verschiedenen Formen vorkommen, und zwar als eigentliche Depositen zur Verwaltung oder als uneigentliche Depositen zur Benutzung. Eigentliche Depositen zur Verwaltung dienen zur einfachen Aufbewahrung von Wertgegenständen. Daher unterscheidet man bei Depositengeschäfte zwischen der Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung und der Entgegennahme fremder Gelder als Einlage. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung auf einem Geschäftsbesorgungsvertrag beruht. Hierbei verwaltet die Bank also das Vermögen für Rechnung ihres Kunden. Die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage ist wiederum ein Darlehen bzw. eine uneigentliche Verwahrung. Hierbei stellen die Bankkunden der Bank regelmäßig auf der Grundlage bestimmter Verträge Gelder zur Verfügung.

Da sich das Einlagengeschäft der Kreditinstitute mit der Annahme von Kundengeldern beschäftigt, spricht man hierbei auch oft vom Passivgeschäft; der Grund dafür liegt nämlich darin, dass sich diese Geschäfte auf der Passivseite der Bilanz einer Bank abspielen. Außerdem ist das Passivgeschäft, also das Einlagengeschäft, wichtig für das Kreditgeschäft, da die hereingenommenen Gelder weiterverliehen werden können. Hierbei sind jedoch unter Umständen Mindestreservegrenzen und Verleihhöchstgrenzen zu beachten, wobei Verleihhöchstgrenzen sicherstellen sollten, dass die Banken auch immer zahlungsfähig sind.

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