Was ist das Verwaltungsvermögen und woraus besteht es?




Eingangs muss erwähnt werden, dass es sich beim Verwaltungsvermögen bzw. Bundesvermögen um Sachmittel der Verwaltung handelt. Unter Verwaltungsvermögen bzw. Bundesvermögen versteht man alle Sachen, die dem Bund gehören. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften und an Genossenschaften des Privatrechts nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind; insbesondere jedoch nur dann, wenn der Bund angemessen Einfluss in den Organe bekommt und einem wichtigen volkswirtschaftlichen Anliegen durch die Übertragung von Aufgaben des Bundes auf den Rechtsträger, den Haushaltszielen besser entsprochen werden kann. Außerdem ist eine besondere bundesgesetzliche Ermächtigung insbesondere dann erforderlich, wenn die Höhe einer solchen Beteiligung die Hälfte des sich ergebenden Grundkapitals übersteigen würde.

In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden, dass die Kraftfahrzeuge sowie Luftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge einen wesentlichen Bestandteil des beweglichen Verwaltungsvermögens bilden. Außerdem erfolgt deren Beschaffung und Verwaltung im Rahmen der mengenbezogenen und typenbezogenen Ermächtigungen, die durch den Fahrzeugplan erteilt werden. Zudem wurden die Liegenschaften und Gebäude der Bundesverwaltung unter anderem durch dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beschafft und verwaltet, wobei jedoch auch andere Ressorts teilweise damit betraut sind. Die Raumbeschaffung für die Bundesdienststellen erfolgt nunmehr weitgehend durch die Anmietung in den Gebäuden, welche die Bundesimmobilien GmbH wiederum vom Bund übertragen erhalten hat oder selbst errichtet bzw. beschafft hat. Der Bund erhält jedoch für die Übertragung der Bundesliegenschaften an die Bundesimmobilien GmbH Fruchtgenusseinnahmen.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Verwaltung der Gebäude einer Tochtergesellschaft der Bundesimmobilien GmbH obliegt, und zwar nämlich der Immobiliengesellschaft des Bundes mbH. Die Errichtung sowie Erhaltung und Instandhaltung der Bundesstraßen werden weitgehend durch die ASFINAG finanziert, jedoch aber auch teilweise durch Mauteinnahmen und teilweise durch Fremdkapital. Außerdem erfolgt die Bundesstraßenverwaltung teilweise durch die Verwaltung direkt, etwa durch Ämter der Landesregierungen im Wege der Auftragsverwaltung, und teilweise auch durch Sondergesellschaften.

Auch der Erwerb des Verwaltungsvermögens muss berücksichtigt werden. Hierbei ist das öffentliche Beschaffungswesen von wesentlicher Bedeutung, weil es im gesamten Binnenmarkt der Europäischen Union ein wichtiges Element der Gesamtwirtschaft ist. Das öffentliche Beschaffungswesen ist aufgrund seiner ökonomischen Bedeutung und auch als ein Instrument, mit dem die Verwaltungen der Mitgliedstaaten wirtschaftlichen Einfluss nehmen können, wichtig. Außerdem haben die staatlichen Lieferaufträge sowie Dienstleistungsaufträge und Bauaufträge einen großen Anteil an der Wirtschaft der Europäischen Union.

Verfügungen über Verwaltungsvermögen bzw. über Bundesvermögen sind Akte der Privatwirtschaftsverwaltung, mit denen die Verfügungsberechtigung des Bundes über Bestandteile seines Vermögens eingeschränkt wird. Hierbei kommen Verfügungen über Forderungen, wie etwa insbesondere Stundung sowie Ratenabstattung oder Verzicht, und auch Verfügungen über sonstiges bewegliches Bundesvermögen, wie beispielsweise etwa Veräußerung oder Bittleihe, sowie Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen, wie beispielsweise etwa Veräußerung bzw. pfandrechtliche Belastung oder Bestandgabe, in Betracht. Es muss beachtet werden, dass solche Verfügungen nur vom Bundesminister für Finanzen und nur aufgrund gesetzlicher Ermächtigung getroffen werden dürfen. Dabei hat der Bundesminister für Finanzen jedoch auch eine Delegationsmöglichkeit. Verfügungen über Unternehmensbeteiligungen darf der Bundesminister für Finanzen jedoch nur mit Zustimmung der Bundesregierung treffen.

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