Voraussetzungen für die Gewährung des Mutter-Kind-Pass-Bonus




Nach dem vollendeten ersten Lebensjahres des Kindes wird ein Mutter-Kind-Pass-Bonus gewährt. Dieser beträgt für jedes Kind 145,4 EUR. Der Bonus wird zugesprochen, wenn die Mutter während der Schwangerschaft und das Kind bestimmten ärztlichen Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogrammes unterzogen wurden. Anspruch auf den Bonus hat der Elternteil, der das Kind an dem Tag, an dem das Kind das erste Lebensjahr vollendet, überwiegend betreut. Für die Gewährung des Bonus sind fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes vorgesehen.

Weitere Voraussetzung ist, dass einer der beiden mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteile oder das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. einen dreijährigen ständigen Aufenthalt in Österreich aufweist, dass der betreuende Elternteil in Österreich einen Wohnsitz hat und sich das Kind ständig im Bundesgebiet aufhält.

Der Bonus steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt im Jahr der Geburt des Kindes das zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung für einen vollen Kalendermonat nicht übersteigt. Der Bonus wird nur auf Antrag gewährt, der innerhalb einer Frist von zwei Jahren, gerechnet ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Wohnsitzfinanzamt einzubringen ist.

Es muss jedoch beachtet werden, dass der Mutter-Kind-Pass-Bonus für ab dem 01. Jänner 2002 geborene Kinder entfällt, da an seine Stelle das Kinderbetreuungsgeld tritt.

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