Umsatzsteuertarif: Unterschied zwischen Normalsteuersatz und ermäßigten Steuersatz




Eingangs muss erwähnt werden, dass es einen Normalsteuersatz und einen ermäßigten Steuersatz gibt. Der Normalsteuersatz beträgt 20 Prozent vom Entgelt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Umsatzsteuer selbst nicht zum Entgelt gehört. Zu beachten ist, dass die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer etwas anderes ist, als der Preis nach dem Zivilrecht. Denn im Preis, der nach dem bürgerlichen Recht geschuldet ist, ist nämlich stillschweigend die Umsatzsteuer inbegriffen.

In diesem Zusammenhang muss ebenso beachtet werden, dass der ermäßigte Steuersatz 10 Prozent vom Entgelt beträgt. Es ist erwähnenswert, dass einige Waren begünstigt sind, wie beispielsweise etwa Lebensmittel, Pflanzen, Holz, Druckerzeugnisse, Antiquitäten und Kunstgegenstände. Weiters gibt es auch sonstige Leistungen, die begünstigt sind, wie beispielsweise etwa Vermietungen zu Wohnzwecken, Leistungen von Restaurants innerhalb des Betriebes, Leistungen von gemeinnützigen Vereinen, Künstler, Theater, Konzerte Museen und die Personenbeförderung.

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