Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Finanzmarktaufsicht die Aufgabe hat, den Finanzmarkt zu überprüfen. Es muss beachtet werden, dass zu den Aufgaben der Finanzmarktaufsicht der Verbraucherschutz sowie Anlegerschutz und Gläubigerschutz gehören. Die Finanzmarktaufsicht nimmt jede eingebrachte Beschwerde ernst, um diese anhand des Gesetzes zu prüfen, obwohl sie nicht bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hilft. Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass die Finanzmarktaufsicht dabei hilft, Banken bzw. Versicherungen sowie Pensionenkassen und andere Finanzdienstleister zu prüfen und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu beaufsichtigen sowie zu überwachen. Genauer gesagt, obliegt der Finanzmarktaufsichtsbehörde die Aufsicht über Kreditinstitute, Versicherungen, Pensionskassen sowie Wertpapiermärkte und die Vollziehung weiterer Aufgaben, wie insbesondere etwa die Verfolgung des unerlaubten Betriebes von Bankgeschäften.

Es ist erwähnenswert, dass die Finanzmarktaufsicht als weisungsfreie Behörde errichtet wurde und dass sie durch die externe Kostentragung unabhängig ist sowie dass sie breite Kompetenzen in ihrer Aufsichtstätigkeit besitzt. Das bedeutet, dass die Finanzmarktaufsicht ihr Amt ausübt, ohne dabei an politischen Weisungen gebunden zu sein. Dennoch ist das Bundesministerium für Finanzen berechtigt der Finanzmarktaufsicht bestimmte Prüfhandlungen vorzuschreiben, wobei ihr jedoch auch das Recht auf Zustimmung bei einzelnen Durchführungsverordnungen der Finanzmarktaufsicht zusteht. Es muss beachtet werden, dass die Finanzmarktaufsicht mit der Österreichischen Nationalbank im Bankaufsichtsbereich zusammenarbeitet sowie dass die Durchführung von Vorortprüfung bei Kreditinstituten und die Analyse der bankbetrieblichen Entwicklungen hinsichtlich ihrer aufsichtsbehördlichen Wichtigkeit nun in der alleinigen Verantwortung der Österreichischen Nationalbank liegen.

Außerdem werden aufsichtsbehördlich relevante Erkenntnisse von der Österreichischen Nationalbank unverzüglich an die Finanzmarktaufsicht weitergegeben, welcher wiederum die weiteren Veranlassungen obliegen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Aufgabe des Bundesministeriums für Finanzen im Bereich der Finanzmarktaufsicht die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit der Finanzmarktaufsicht ist.

Außerdem wird das Zusammenwirken von Finanzmarktaufsicht sowie Österreichische Nationalbank und Bundesministerium für Finanzen durch das Finanzmarktkomitee koordiniert. Das Finanzmarktkomitee besteht aus jeweils einem Vertreter der Finanzmarktaufsicht sowie der Österreichischen Nationalbank und des Bundesministers für Finanzen; weiters tagt das Finanzmarktkomitee mindestens vierteljährlich. Es ist erwähnenswert, dass das Finanzmarktkomitee der Förderung der Zusammenarbeit sowie dem Meinungsaustausch über die wirtschaftliche Lage bzw. die wirtschaftlichen Herausforderungen an den österreichischen Finanzsektor dient. Zudem übt das Finanzmarktkomitee auch die Funktion als Koordinationsforum bei Krisenfällen im Finanzbereich aus. Weiters kann das Finanzmarktkomitee auch Empfehlungen zu Finanzmarktfragen abgeben, die sich an die Finanzmarktaufsicht bzw. an die Österreichische Nationalbank oder an den Bundesminister für Finanzen richten können.

Außerdem wurden auch erweiterte Bestimmungen für größere Kreditinstitute und Versicherungen eingeführt. Diese erweiterten Bestimmungen sehen unter anderen die Einrichtung eines Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss, einen verpflichtenden passenden Test für den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie umfangreichere Berichtspflichten für die internen Revision gegenüber dem Aufsichtsrat und eine Widerrufsfrist von zwei Jahren für den Fall eines Wechsels zwischen Vorstandsvorsitz und Aufsichtsratsvorsitz vor. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Finanzmarktaufsicht Mitglied in verschiedenen internationale Gremien ist, wie beispielsweise etwa der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher sowie der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden und dem Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden.

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