Organe der Europäischen Union




Die Organe der Europäischen Union sind der Europäische Rat, der Ministerrat, die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Gerichtshof der Europäischen Union. Zu beachten ist, dass die Organe der Europäischen Union loyal zusammenarbeiten. Das Europäische Parlament ist gemeinsamt mit dem Ministerrat Gesetzgeber der Europäischen Union und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Seine Aufgabe umfasst auch die politische Kontrolle. Dem Europäischen Parlament kommen ebenso Beratungsfunktionen zu und es obliegt ihm den Präsidenten der Kommission zu wählen.

Der Europäische Rat wiederum erlässt einstimmig auf Initiative des Europäischen Parlaments und mit Zustimmung des Europäischen Parlaments einen Beschluss über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Außerdem muss das Europäische Parlament seinen Präsidenten und sein Präsidium selbst wählen. Der Europäische Rat wiederum gibt der Europäischen Union den nötigen Anstoß und die notwendigen Ratschläge für ihre Entwicklung und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten dafür fest. Es ist aber zu berücksichtigen, dass der Europäische Rat sich aus den Staatschefs und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, aus dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie aus dem Präsidenten der Kommission zusammensetzt und nicht gesetzgeberisch tätig wird. Zu beachten ist ebenso, dass der Europäische Rat vierteljährlich zusammentritt und von seinem Präsidenten einberufen wird. Außerdem wählt der Europäische Rat seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren, wobei der Präsident jedoch einmal wiedergewählt werden kann.

Der Ministerrat wiederum wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es ist ebenso die Aufgabe des Ministerrates die Politik festzulegen. Zu beachten ist, dass der Ministerrat aus jeweils einem Vertreter jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene besteht, wobei der jeweilige Vertreter befugt ist, für die Regierung des von ihm vertretenen Mitgliedstaates verbindlich zu handeln. Der Ministerrat besteht aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaates auf Ministerebene, der die Befugnis hat, für die Regierung des Mitgliedstaates verbindlich zu handeln. Es ist erwähnenswert, dass der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Kommission nicht an den Abstimmungen im Europäischen Rat teilnehmen. Die Aufgabe der Europäischen Kommission ist es die allgemeinen Interessen der Europäischen Union zu fördern. Die Amtszeit der Europäischen Kommission beträgt fünf Jahre. Außerdem ernennt der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission den Außenminister der Union. Die Aufgabe des Außenministers der Europäischen Union ist es die Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik der Europäischen Union zu leiten.

Der Gerichtshof der Europäischen Union wiederum umfasst den Gerichtshof, das Gericht und Fachgerichte. Der Gerichtshof der Europäischen Union sichert die Wahrung des Rechtes bei der Verfassungsauslegung und bei der Verfassungsanwendung. Der Gerichtshof der Europäischen Union besteht aus jeweils einem Richter aus jedem Mitgliedstaat und wird von Generalanwälten unterstützt. Das Gericht der Europäischen Union besteht ebenso aus mindestens einem Richter aus jedem Mitgliedstaat. Auch der Europäische Gerichtshof nimmt eine besondere Rolle in der Europäischen Union ein, denn der Europäische Gerichtshof ist unter anderem für das Vertragsverletzungsverfahren zuständig. Dabei muss der Europäische Gerichtshof aufgrund einer Klage der Kommission oder eines anderen Mitgliedstaats darüber entscheiden, ob ein Mitgliedstaat das Gemeinschaftsrecht verletzt hat.

Auch die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken sind zu berücksichtigen, denn diese bilden das Europäische System der Zentralbanken. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten bilden das Eurosystem und betreiben die Währungspolitik der Europäischen Union. Die Währung der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten ist der Euro. Der Rechnungshof wiederum nimmt die Rechnungsprüfung der Europäischen Union wahr und prüft die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union. Zu beachten ist, dass der Rechnungshof aus jeweils einem Staatsangehörigen aus jedem Mitgliedstaat besteht.

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