Internationaler Zahlungsverkehr: Auslandsüberweisung und EU-Überweisung




Eingangs muss erwähnt werden, dass eine Überweisung im Zahlungsverkehr die Übertragung von Geld von einem bestimmten Konto zu einem anderen Konto bei derselben Bank bzw. Sparkasse oder bei einer anderen Bank bzw. Sparkasse ist. Dies wird üblicherweise bargeldlos und nur durch Buchungen in den Konten der beteiligten Kreditinstitute durchgeführt. Die Überweisung läuft in der Weise ab, dass der Kontoinhaber seiner Bank den Auftrag erteilt, von seinem Konto einen bestimmten Geldbetrag einem anderen begünstigten Konto gutzuschreiben. Die betreffende Bank bündelt dann in den meisten Fällen die Zahlungsaufträge und überträgt die Information darüber an die Zentralbank oder an eine zentrale Verrechnungsstelle. Der Datensatz, der dabei übertragen wird, enthält den Namen und die Kontonummer des Absenders, die Bankleitzahl der beauftragten Bank, die Kontonummer des Empfängers, die Bankleitzahl der Empfängerbank sowie die Höhe des Betrages und die vom Kunden gemachten Angaben über den Verwendungszweck.

Die Zentralbank leitet diese Informationen sodann an die Empfängerbanken weiter sowie verrechnet die Zahlungen zwischen den Banken und bucht dann die Differenzbeträge auf den Konten der Kreditinstitute bei der Zentralbank um. Dieser Vorgang wird als Settlement bezeichnet. Es ist ebenso erwähnenswert, dass sich der Preis und die Dauer der Überweisung von Kreditinstitut zu Kreditinstitut unterscheiden.

Unter Internationaler Zahlungsverkehr ist somit die Übertagung von Zahlungsmitteln über Ländergrenzen hinweg zu verstehen. In diesem Zusammenhang muss auch die Blitz-Überweisung bzw. die Swift-Überweisung beachtet werden. Diese Überweisung wird nämlich dem Empfängerkonto taggleich gutgeschrieben, wenn sie vor Annahmeschluss der Bank übergeben bzw. zugeleitet wird. Dennoch sind die Gebühren für Blitz-Überweisungen bzw. für Swift-Überweisungen recht hoch. Außerdem werden Überweisungsaufträge in Ländern, die nicht der Europäischen Wirtschaftsunion und Währungsunion angehören hauptsächlich über die Swift-Überweisung geleitet.

Auch EU-Überweisungen müssen berücksichtigt werden. Die EU-Überweisung ist eine Auslandsüberweisung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und wird auch als EU-Standard-Überweisung oder als EU-Binnen-Überweisung bezeichnet. Damit Zahlungen in Euro in Ländern der Europäischen Union genauso einfach durchgeführt werden können wie Überweisungen innerhalb eines Mitgliedstaates, wurde die EU-Standard-Überweisung entwickelt, um sicher zu bezahlen. Die EU-Standard-Überweisung ist vom Aufbau her einer Überweisung innerhalb eines Mitgliedstaates sehr ähnlich. Hierbei muss beachtet werden, dass die EU-Standard-Überweisung wegen der Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung in der Regel nur für Zahlungen bis Euro 50.000,- verwendet werden darf.

Dennoch kann eine EU-Standard-Überweisung nur dann von einer Person genutzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Überweisung muss nämlich von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgen. Weiters soll das Formular nicht für Überweisungen innerhalb eines Mitgliedstaates verwendet werden. Außerdem kann das Formular zur EU-Standard-Überweisung nur für Beträge in Euro verwendet werden, wobei der Betrag jedoch die Höhe von höchstens Euro 50.000,- nicht überschreiten darf. Bei der EU-Standard-Überweisung müssen die internationale Kontonummer, also IBAN, und die internationale Bankleitzahl, also BIC, des Zahlungsempfängers vollständig und richtig im Überweisungsauftrag angeführt sein.

Die internationale Bankleitzeit, also BIC, ist ein weltweit normierter Code, über den jede Bank der Welt im globalen Banken-Kommunikations-Netzwerk erreichbar ist. Die internationale Kontonummer, also IBAN, wiederum ist die internationale Darstellung der Kontonummer und der Bank. Weiters enthält sie die Information, in welchem Land das Konto geführt wird, also Prüfziffer sowie Bankleitzahl und die Kontonummer selbst. Daher ermöglicht die richtige Angabe von IBAN und BIC für die Kontoverbindung des Begünstigten in allen Ländern der Europäischen Union die vollautomatische Durchführung von grenzüberschreitenden Überweisungen. Der Überweisungsauftrag ist grundsätzlich elektronisch zu erteilen, also über E-Banking bzw. Online Banking. Falls man aber den Auftrag mittels Beleg erteilen möchte, sollten nicht die Belege für Inlandsüberweisungen verwendet werden, sonder nur solche Belege für Auslandsüberweisungen. Es ist erwähnenswert, dass man mit der EU-Standard-Überweisung Geldbeträge in den Ländern der Europäischen Union und auch in einigen Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation, also EFTA, zu den Kosten einer Inlandsüberweisung überweisen kann. Daraus kann entnommen werden, dass EU-Standard-Überweisungen in der Regel günstig sind.

Es ist erwähnenswert, dass die Spesen bei Überweisungen in Euro zwischen Empfänger und Auftraggeber geteilt werden müssen. Außerdem muss eine EU-Standardzahlung in den Teilnehmerländern der Europäischen Union nach höchstens fünf Bankgeschäftstagen angeführt werden. In Ländern, die Euro nicht als Landeswährung haben, werden diese Zahlungen sodann wie normale Auslandsüberweisungen behandelt und werden auch entsprechend bepreist, da der Euro im betreffenden Land eine Fremdwährung ist.

In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass die EU-Überweisung im Alltag zunehmend durch die SEPA-Überweisung ersetzt wird, da nämlich zwischen den Mitgliedstaaten der SEPA nicht mehr zwischen Inlandsüberweisungen und Auslandsüberweisungen unterschieden werden soll. Dabei werden Bankleitzahl und Kontonummer durch BIC und IBAN ersetzt. Außerdem ist die SEPA-Überweisung eine freiwillige Schaffung des Bankensektors durch den European Payment Council. Weiters sind in der SEPA auch noch Staaten eingebunden, die nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes sind. Daher ist eine technisch einfache SEPA-Überweisung beispielsweise etwa auch in die Schweiz möglich; es muss aber beachtet werden, dass solch eine Überweisung aber nicht der günstigen Vergebührung durch die EU-Verordnung unterliegt. Es ist erwähnenswert, dass unter SEPA der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, also Single Euro Payments Area, verstanden wird.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel