Gemeinsame Prinzipien der Grundfreiheiten der Europäischen Union




Zu beachten ist der Anwendungsbereich bzw. Geltungsbereich der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union. Die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union sind der freie Warenverkehr, der freie Personenverkehr, der freie Dienstleistungsverkehr und der freie Kapitalverkehr und Zahlungsverkehr.

Der Anwendungsbereich des freien Warenverkehrs bezieht sich auf Waren, die aus den Mitgliedstaaten stammen sowie auf Waren aus Drittstaaten, die in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr sind. Waren aus Drittstaaten befinden sich dann im freien Verkehr eines Mitgliedstaates, wenn in dem betreffenden Mitgliedstaat für sie die Einfuhr-Förmlichkeiten erfüllt sind sowie wenn die vorgeschriebenen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben und nicht ganz rückvergütet worden sind. Die Freiheit des Personenverkehrs wiederum erstreckt sich allein auf die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten. Zu beachten ist, dass das Aufenthaltsrecht durch eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, etwa durch Krankheit oder durch Unfall bzw. durch unfreiwillige Arbeitslosigkeit, nicht berührt wird. Außerdem besteht nach Beendigung der Erwerbstätigkeit im betreffenden Mitgliedstaat ein Verbleiberecht. Der Anwendungsbereich des freien Kapitalverkehrs stellt zwar nicht auf die Staatsangehörigkeit ab, aber für die Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit ist es notwendig, dass zu mindestens eine Person in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ansässig ist. Zu beachten ist jedoch, dass Angehörige andere Mitgliedstaaten nicht wegen ihrer Staatsangehörigkeit schlechter behandelt werden dürfen als Inländer. Durch die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Hemmnisse für den Gemeinsamen Markt zu beseitigen.

Zu berücksichtigen sind ebenso die Ziele der Europäischen Union. Die Europäische Union möchte den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt fördern sowie einen hohen Beschäftigungsniveau und eine ausgewogene Entwicklung herbeiführen. Dies soll dadurch erreicht werden, dass Binnengrenzen abgeschafft werden und dass der wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt gestärkt wird sowie durch eine einheitliche Währungsunion. Ein weiteres Ziel der Europäischen Union ist es die Rechte und Interessen ihrer Angehörigen verstärkt zu schützen, etwa durch die Einführung einer Unionsbürgerschaft. Unionsbürger ist jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Unionsbürgerschaft die nationale Staatsbürgerschaft nur ergänzt aber sie nicht ersetzt. Die Europäische Union soll weiters Freiheit und Sicherheit gewährleisten, wobei der freie Personenverkehr gewährleistet werden soll, indem geeignete Maßnahme in Bezug auf Kontrollen an den Außengrenzen, Asyl, Einwanderung und Kriminalitätsbekämpfung bzw. Kriminalitätsverhütung getroffen werden.

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