Gegenüberstellung von Sklavereiverbot und Gleichheitssatz




Unter Sklaverei ist eine Situation zu verstehen, in der Menschen als Eigentum anderer Personen behandelt werden, damit sie Zugriff auf ihre Arbeitskraft erlangen, wie beispielsweise Sklavenarbeit und Sklavenhandel. Sklaverei ist somit auch gegeben, wenn die betreffende Person finanziell ausgebeutet und ausgenutzt wird, sodass ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht und diese Person durch das Abhängigkeitsverhältnis derart eingeschränkt wird, dass sie nicht einmal mehr in der Lage ist, die ihnen als natürliche Person zustehenden Rechte zielführend wahrzunehmen. Auch der Verkauf von Personen bzw. Kindern sowie der Kinderhandel, Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit stellen Arten der Sklaverei dar. Zu beachten ist, dass Sklaverei verboten und strafbar ist.

Der Gleichheitssatz wiederum achtet auf die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Darunter ist auch zu verstehen, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren werden. Hierbei ist zu beachten, dass alle Staatsbürger gleich sind, da alle Standesvorrechte, wie auch die des Adels, abgeschafft sind. Daraus ist zu entnehmen, dass alle Personen gleich zu behandeln sind, wenn kein sachlicher Grund vorliegt, der eine Ungleichbehandlung rechtfertigen würde. Außerdem ist zu beachten, dass keine Person aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Somit muss gewährleistet werden, dass behinderte Personen und nichtbehinderte Personen in allen Bereichen des täglichen Lebens gleichbehandelt werden. Es ist auch ein Anliegen des Gleichheitssatzes Männer und Frauen gleichzustellen. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass Amtsbezeichnungen sowie Titel, akademische Grade oder Berufsbezeichnungen in jeder Form verwendet werden können, um das Geschlecht des Inhabers zum Ausdruck bringen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass alle österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied bezüglich ihrer Sprache, Rasse oder Religion vor dem Gesetz gleich sind und ebenso dieselben bürgerlichen und politischen Rechte genießen. Daraus ist auch zu entnehmen, dass ebenso rassische Diskriminierungen verboten sind. Unter rassische Diskriminierung ist jede Unterscheidung aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung oder der nationalen oder ethnischen Herkunft. Dieses Verbot hindert aber nicht, dass österreichische Staatsbürger gegenüber fremden Staatsbürgern besondere Rechte eingeräumt werden bzw. besondere Verpflichtungen auferlegt werden.

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