Funktion des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses




Eingangs muss erwähnt werden, dass der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss eine Einrichtung der Kreditinstitute in der Europäischen Union ist, deren Zweck es ist, des als Single Euro Payments Area, also SEPA, bezeichneten einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes zu verwirklichen. Es muss beachtet werden, dass der als Single Euro Payment Area bezeichneten einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum im Rahmen der Selbstregulierung ohne Eingriff des Gesetzgebers verwirklicht werden soll.

In diesem Zusammenhang muss ebenso berücksichtigt werden, dass der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss eine Non-Profit Vereinigung, also eine internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, mit Sitz in Brüssel ist. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Mitglieder des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses Banken und Bankenverbände aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union, der Schweiz, Islands sowie Norwegens und Liechtensteins sind. Außerdem umfasst der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss vierundsiebzig Mitglieder aus zweiunddreißig europäischen Ländern, wobei die Anzahl der Sitze der einzelnen Länder jedoch wiederum von der Anzahl der Zahlungsverkehrstransaktionen des jeweiligen Landes abhängig ist. Pro Land sind aber höchstens acht Sitze vorgesehen. Das Entscheidungsgremium des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses ist das Europäische Zahlungsverkehrsausschuss-Plenum. Dennoch gibt es daneben auch das Koordinationskomitee, das einige Arbeitsgruppen koordiniert, wie etwa die Legal Support Group, die Electronic Credit Transfer also die SEPA-Überweisung, die Electronic Direct Debit also die SEPA-Lastschrift, Cash sowie Cards und OITS Standards Group also Operations sowie Infrastructure and Technology Standards.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass das vorrangige Ziel des Europäischen Zahlungsverkehrsausschusses die Entwicklung der drei neuen europäischen Zahlungsinstrumente, also SEPA-Überweisung sowie SEPA-Lastschrift und Debitkartenzahlung, ist. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss die Schaffung von SEPA durch Selbstregulierung der Branche unterstützt und fördert. Weiters definiert der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss gemeinsame Standpunkte für wesentliche Zahlungsdienste in einem wettbewerbsfähigen Markt und gibt strategische Leitlinien für die Standardisierung vor sowie stellt bewährte Verfahren zusammen und begleitet sowie kontrolliert die Umsetzung der gefassten Beschlüsse.

Außerdem hat der Europäische Zahlungsverkehrsausschuss für SEPA neue Produktregelungen für Überweisungen und Lastschriften entwickelt sowie auch Rahmenbedingungen für Zahlungskarten entwickelt. Wie bereits erwähnt, gehören Banken und Bankverbände aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss an. Sie repräsentieren nämlich die Kreditinstitute, die auf dem europäischen Markt tätig sind.

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