Die Wahl des Bundespräsidenten und seine Aufgaben




Der österreichische Staat ist eine Republik. An der Spitze steht ein demokratisch gewähltes Oberhaupt. In der Monarchie war das Oberhaupt der Kaiser, ein Monarch. Das Oberhaupt der Monarchie wurde nicht durch das Volk gewählt. Die Nachfolge in das Amt war durch das Adelsgeschlecht vorherbestimmt. Der Kaiser wurde nicht gewählt, sondern war durch Gottes Gnaden im Amt.

In der demokratischen Republik ist das Volk souverän. Das heißt, das Oberhaupt wird gewählt. Verhält sich das demokratisch gewählte Oberhaupt nicht so, wie das Volk es möchte, kann es abgewählt werden. Der Bundespräsident ist der Vertreter der Bundesrepublik. Er vertritt die Republik nach außen. Der Bundespräsident ist aber nicht nur die Vertretung nach außen, sondern zudem auch ein Verwaltungsorgan. Die Verfassung nennt ihn gemeinsam mit dem Bundeskanzler und den Ministern oberstes Organ der Vollziehung. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre. Er kann höchsten einmal wiedergewählt werden. Insgesamt kann also ein und dieselbe Person maximal zwölf Jahre Bundespräsident sein. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des freien, geheimen, unmittelbaren, gleichen und persönlichen Wahlrechts. Trotz Bedenken ist auch die sogenannte Briefwahl zulässig. Die Bedenken gehen dahin, dass es nicht sicher ist, ob die Wahl tatsächlich geheim ist. Wer berechtigt ist, an der Nationalratswahl teilzunehmen, ist auch berechtigt den Bundespräsidenten zu wählen. Zur Wahl aufstellen dürfen sich nur Personen, die bereits das 35. Lebensjahr vollendet haben.

Die Kompetenzen des Bundespräsidenten gehen sehr weit. Er kann zum Beispiel den Nationalrat auflösen. Die Auflösung darf jedoch nur einmal aus demselben Grund erfolgen. Der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten ernannt. Ebenso die Minister, also die übrigen Mitglieder der Bundesregierung. Der Bundespräsident kann den Bundeskanzler auch entlassen. Bei diesen Vorgängen ist aber neben der rechtlichen Komponente auch die politische Auswirkung zu beachten. Der Bundespräsident sollte darauf achten, dass seine Entscheidungen auch eine Mehrheit im Nationalrat finden. Ansonsten kann es zu einer Pattstellung kommen, denn auch der Nationalrat kann der Bundesregierung das Vertrauen entziehen. Zur Unterstützung des Bundespräsidenten ist eine Präsidentschaftskanzlei eingerichtet. Diese ist der Hilfsapparat, um die erforderlichen Aufgaben zu erledigen. Der Bundespräsident hat zudem den Oberbefehl über das Bundesheer.

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