Die Institutionen der Europäischen Union




Eingangs muss berücksichtigt werden, dass die Länder aus denen die Europäische Union besteht, also die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, unabhängige Länder sind, die jedoch ihre Hoheitsrechte bündeln, um eine Stärke sowie um einen internationalen Einfluss zu erreichen, weil dies alleine nicht möglich wäre. Darunter ist zu verstehen, dass die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Entscheidungsbefugnisse an die von ihnen geschaffenen europäischen Einrichtungen abgeben, damit gewisse wesentliche Entscheidungen auf europäischer Ebene demokratisch getroffen werden können. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass am Beschlussfassungsverfahren der Europäischen Union und am Mitentscheidungsverfahren die drei wichtigsten Organe der Europäischen Union beteiligt sind, und zwar das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission. Zwei weitere wesentliche Einrichtungen der Europäischen Union sind der Gerichtshof und der Rechnungshof.

Zudem verfügt die Europäische Union über zusätzliche Einrichtungen, die besondere Aufgaben wahrzunehmen haben; diese Einrichtungen sind der Wirtschaftsausschuss und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen, die Europäische Investitionsbank, die Europäische Zentralbank, der Europäische Bürgerbeauftragte, der Europäische Datenschutzbeauftragte, das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, das Europäische Amt für Personalauswahl und die Europäische Verwaltungsakademie.

Das Europäische Parlament vertritt die Bürger der Mitgliedstaaten und wird von den europäischen Bürgern direkt gewählt. Das Europäische Parlament teilt sich die gesetzgebende Gewalt in vielen Bereichen mit dem Rat. Außerdem übt das Europäische Parlament eine demokratische Kontrolle über alle Organe der Europäischen Union aus, jedoch insbesondere über die Kommission. Außerdem hat das Europäische Parlament der Benennung der Kommissionsmitglieder zuzustimmen oder abzulehnen, wobei es auch die Möglichkeit hat einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einzubringen. Man muss ebenso beachten, dass das Europäische Parlament sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat teilt und daher auch einen gewissen Einfluss auf die Ausgaben der Europäischen Union ausüben kann. Das Parlament hat die Möglichkeit Vorschläge der Kommission zu billigen oder seine Vorschläge abzulehnen bzw. wenn es als notwendig erscheint auch Änderungen beantragen. Sollte das Parlament bestimmte Änderungen fordern, muss sich die Kommission über alle Änderungsvorschläge des Parlaments beraten. Falls einige Änderungsvorschläge angenommen werden, hat die Kommission dem Rat einen geänderten Vorschlag zu übermitteln. Sodann prüft der Rat den geänderten Vorschlag, wobei er die Möglichkeit hat ihn in der vorliegenden Form zu verabschieden oder nochmals zu ändern. Jedoch muss beachtet werden, dass der Rat einen Vorschlag der Kommission nur einstimmig ändern kann.

Der Rat der Europäischen Union wiederum vertritt die einzelnen Mitgliedstaaten. Die Staatschefs und Regierungschefs der Mitgliedstaaten treten bis zu viermal im Jahr mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission als Europäischer Rat zusammen. Es muss auch beachtet werden, dass der Rat das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union ist. Außerdem hängt die Zusammensetzung der Ratstagungen von den zu behandelnden Themen ab. Es ist ebenso erwähnenswert, dass alle im Rat vertretenen Minister die Befugnis haben für ihre Regierungen verbindlich zu handeln. Der Rat hat die Aufgaben europäische Rechtsvorschriften zu verabschieden und für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten zu sorgen. Außerdem hat der Rat internationale Übereinkünfte zwischen der Europäischen Union und anderen Staaten oder internationalen Organisationen abzuschließen. Zudem entwickelt der Europäische Rat die Gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Es ist auch erwähnenswert, dass der Europäische Rat die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen koordiniert.

Die Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die Interessen der Europäischen Union zu wahren. Die Europäische Kommission schlägt hauptsächlich neue Rechtsvorschriften vor, wobei diese Rechtsvorschriften jedoch vom Rat und vom Parlament verabschiedet werden. Es gibt jedoch auch bestimmte Fälle, in denen der Rat allein handeln kann. Die Kommission besteht aus siebenundzwanzig Männern und Frauen, wobei jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Kommissionsmitglied stellt. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Europäische Kommission alle fünf Jahre neubesetzt wird, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die Europäische Kommission von den nationalen Regierungen unabhängig ist. Die Europäische Kommission ist auch für die Umsetzung der Beschlüsse des Parlamentes und des Rates verantwortlich.

Der Gerichtshof ist verantwortlich für die Einhaltung des europäischen Rechtes zu sorgen. Außerdem hat er zu gewährleisten, dass das Recht der Europäischen Union in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleich ausgelegt und angewendet wird, damit das Recht für alle Bürger gleich ist. Dadurch wird verhindert, dass nationale Gerichte in der gleichen Frage etwa unterschiedlich urteilen. Der Europäische Gerichtshof entscheidet in Rechtssachen, mit denen er befasst wird und verfügt über einen Richter je Mitgliedstaat. Die Aufgabe des Rechnungshofes ist es die Finanzierung der Aktivitäten der Europäischen Union zu prüfen. Die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes werden vom Rat auf sechs Jahre ernannt. Der Europäische Rechnungshof überprüft, ob die vom Steuerzahler aufgebrachten Mittel der Europäischen Union ordnungsgemäß vereinnahmt und rechtmäßig sowie wirtschaftlich sinnvoll ausgegeben werden. Somit soll der Europäische Rechnungshof gewährleisten, dass das Geld des Steuerzahlers sinnvoll ausgegeben wird und darf diesbezüglich sogar alle Personen oder Organisationen überprüfen, die Mittel der Europäischen Union verwalten.

Der Wirtschaftsausschuss und Sozialausschuss vertritt die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Europäischen Union, wobei der Ausschuss der Regionen die Gebietskörperschaften zu vertreten hat. Die Aufgabe der Europäischen Investitionsbank ist es, Investitionsprojekte der Europäischen Union zu finanzieren und Kleinunternehmen durch den Europäischen Investitionsfonds zu unterstützen. Die Europäische Zentralbank wiederum ist für die europäische Währungspolitik verantwortlich. Auch der Europäische Bürgerbeauftragte ist eine wichtige Institution der Europäischen Union, dem es obliegt die Beschwerden der europäischen Bürger über Missstände bei den Einrichtungen und Organen der Europäischen Union zu untersuchen. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte muss berücksichtigt werden, denn dieser hat die Pflicht die persönlichen Daten der Bürger der Europäischen Union zu schützen. Man muss auch das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften beachten, da diese Institution gewisse Informationen über die Europäische Union veröffentlicht. Eine wichtige Rolle spielt auch das Europäische Amt für Personalauswahl, das grundsätzlich die Bediensteten der Einrichtungen der Europäischen Union rekrutiert. Auch die Europäische Verwaltungsakademie verdient Beachtung, denn diese ist dafür verantwortlich dem Personal der Europäischen Union bestimmte Fortbildungsmaßnahmen anzubieten.

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