Die Funktion der Österreichischen Nationalbank




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Österreichische Nationalbank als Zentralbank Österreichs ein Bestandteil des Eurosystems bzw. des Europäischen Systems der Zentralbanken ist. Außerdem handelt die Österreichische Nationalbank aufgrund nationaler und internationaler Bestimmungen. Es muss beachtet werden, dass der Gouverneur der Österreichischen Nationalbank im Rat der Europäischen Zentralbank und im Erweiterten Rat der Europäischen Zentralbank Sitz und Stimme hat und somit auch an der Steuerung des gesamten Europäischen Systems der Zentralbanken mitwirkt. Hierbei handelt der Gouverneur der Österreichischen Nationalbank jedoch nicht als weisungsgebundener Vertreter der Österreichischen Nationalbank, sondern eigenständig aufgrund seiner Funktion als Mitglied des betreffenden Organs der Europäischen Zentralbank.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Österreichische Nationalbank eine Aktiengesellschaft ist und im Vergleich zu anderen Aktiengesellschaften eine Reihe von besonderen Regelungen unterliegt, die sich aus ihrer Stellung als Zentralbank ergeben. Weiters muss beachtet werden, dass das Grundkapitel von Euro 12.000.000,- mit 100 Prozent im Eigentum des Bundes steht.

In diesem Zusammenhang muss auch die Aufgabe der Österreichischen Nationalbank berücksichtigt werden. Hierbei ist zu beachten, dass mit der Einbindung der Österreichischen Nationalbank in das Europäische System der Zentralbanken ein großer Teil ihrer Aufgaben somit an die Europäische Zentralbank übertragen worden ist. Dennoch zählt zu den Aufgaben der Österreichischen Nationalbank insbesondere die Mitwirkung an der Geldpolitik im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken, dessen Hauptziel wiederum die Erhaltung der Preisstabilität ist.

Weitere Aufgaben der Österreichischen Nationalbank sind die Sicherung der nationalen Finanzmarktstabilität durch die Mitwirkung an der Bankenaufsicht in Kooperation mit der Finanzmarktaufsicht sowie die Ausgabe von Banknoten nach der Genehmigung der Europäischen Zentralbank und auch die Versorgung der Geschäftsbanken mit Bargeld, und zwar insbesondere durch den Abschluss von Kreditgeschäften mit Banken. Auch die Bereitstellung eines grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrssystems bzw. eines Zahlungssystems zwischen der Österreichischen Nationalbank und Geschäftsbanken gehört zur Aufgabe der Österreichischen Nationalbank. Weiters zählen der Einsatz geldpolitischer Instrumente, wenn dies der Rat der Europäischen Zentralbank beschlossen hat, sowie die Erstellung von Statistiken und Analysen zu den Aufgaben der Österreichischen Nationalbank. Außerdem ist die Österreichische Nationalbank berechtigt, Bankgeschäfte aller Art zu betreiben.

Aus dem Gesagten kann somit entnommen werden, dass die Österreichische Nationalbank im öffentlichen Interesse die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich und im Euroraum mitgestaltet. Wie bereits erwähnt ist bestehen die wesentlichen Aufgaben der Österreichischen Nationalbank darin, im Rahmen des Eurosystems an einer stabilitätsorientierten Geldpolitik mitzuwirken, zur Sicherung der Finanzmarktstabilität in Österreich beizutragen sowie die Bevölkerung in Österreich und die österreichische Wirtschaft mit sicherem Bargeld zu versorgen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Österreichische Nationalbank weiters auch Währungsreserven, also Gold und Fremdwährungsbestände, zur Absicherung des Euro in Krisenzeiten hält und verwaltet sowie Wirtschaftsanalysen und Statistiken erstellt und auch in internationalen Organisationen mitwirkt sowie für die Zahlungsverkehrsaufsicht verantwortlich ist. Des Weiteren betreibt die Österreichische Nationalbank ein Zahlungsverkehrssystem für den Euro und informiert die Bevölkerung sowie Entscheidungsträger im Rahmen einer umfassenden Kommunikationspolitik und fördert ebenso die österreichische Forschung.

Es muss immer bedacht werden, dass die Österreichische Nationalbank in ihrer Funktion als nationale Zentralbank in voller Unabhängigkeit agiert. Außerdem darf weder die Österreichische Nationalbank noch ein Mitglied ihrer Organe bei der Verfolgung der oben genannten Ziele und Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbank Weisungen von Einrichtungen der Europäischen Union sowie von Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. von anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.

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