Die österreichischen Bundesländer und ihre Kompetenzen




Der Österreichische Staat ist nach dem Bundesstaatsprinzip organisiert. Der Bundesstaat besteht aus neun selbstständigen Bundesländern. Einige der staatlichen Aufgaben sind dem Bund zugeordnet, manche verbleiben den Ländern. Die Aufteilung der Befugnisse regelt die Kompetenzverteilung in der Bundesverfassung.

Die Länder haben eigene Parlamente und eigene Verwaltungsorgane. Das bedeutet, es besteht eine Gesetzgebung auf Landesebene. Die Landesgesetzgebung erfolgt durch den Landtag. Die Länder haben auch eigene Landesverfassungen. Die Kompetenzen der Länder sind aber sehr eingeschränkt. Die wesentlichen Kernkompetenzen des Staates sind dem Bund zugeordnet. Die Gerichtsbarkeit etwa, oder die Angelegenheiten des Gewerbes sind auf Bundesebene angesiedelt. Die Länder haben auch eigene Organe für die Vollziehung. Das oberste Organ auf Landesebene ist die Landesregierung. Dieser sind die Bezirksverwaltungsbehörden nachgeordnet. Landesorgane sind auch die Unabhängigen Verwaltungssenate. Ebenso im Bereich der Länder sind die Gemeinden angesiedelt.

Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann und seinen Stellvertretern und den Landesräten. Die Landesregierung ist sehr oft nach dem Proporzsystem aufgebaut. Das heißt, dass alle Parteien, die im Landtag vertreten sind, auch ein Mitglied in der Landesregierung haben. Die Anzahl der Mitglieder wird im Verhältnis zur erreichten Stimmenanzahl bei den Landtagswahlen bestimmt. Der Landesregierung sind die Bezirksverwaltungsbehörden nachgeordnet. Damit sind die Bezirkshauptmannschaften oder die Bürgermeister bei Städten mit eigenem Statut gemeint. Größeren Gemeinden, die ein eigenes Stadtrecht besitzen, sind auch gleichzeitig ein politischer Bezirk. Die Städte sind daher auch ihre eigenen Bezirkshauptmannschaften. Städte mit eigenem Statut sind zum Beispiel Linz, Salzburg, Villach oder Wiener Neustadt.

Der Landesgesetzgeber ist auch für die Organisation der Gemeinden zuständig. Die Gemeinden haben eine Sonderstellung. Sie haben das Recht weisungsfrei und unabhängig ihren eigenen Sprengel zu verwalten. Gesetzlich ist genau geregelt, welche Kompetenzen in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallen. Die Gemeinden haben aber auch einen übertragenen Wirkungsbereich. Das heißt, sowohl der Bund als auch die Länder können Kompetenzen an die Gemeinde abgeben. In diesen Fällen sind die Gemeinden gegenüber dem Übertragenden weisungsgebunden.

Zu den Landesorganen zählen auch die Unabhängigen Verwaltungssenate. Das sind Kontrollbehörden, die die Verwaltung überwachen sollen. Die Verwaltungssenate wurden eingeführt, um auch den Grundsatz des fair trial in der Verwaltung zu realisieren. Fair Trial bedeutet das Recht auf ein faires Verfahren nach der Menschenrechtskonvention. Bürger, die durch unrechtmäßige Ausübung von Gewalt seitens der Behörden, in ihren Rechten verletzt sind, können sich an die Unabhängigen Verwaltungssenate wenden. Darüber hinaus kontrollieren die UVS auch Bescheide. Sind behördliche Entscheidungen rechtswidrig, können die Unabhängigen Verwaltungssenate in zweiter Instanz angerufen werden.

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