Der Sortenschutz im österreichischen Agrarrecht und seine Ziele




Österreich ist Verbandsstaat der sogenannten UPOV, der Union Internationale Pour la Protection des Obtentions Végétables, zu Deutsch der Internationalen Union für den Schutz der Sorten. Kernpunkt der darin enthaltenden Regelungen ist die klare Definition des sachlichen Geltungsbereiches des Sortenschutzes sowie deren Ausnahmen.

Es ist daher kaum verwunderlich, dass es auch im Bereich des Sortenschutzes in Österreich zahlreiche Regelungen gibt. Grundsätzlich gilt anzumerken, dass der Sortenschutz ein sehr heikles Gebiet ist. Das Züchten neuer Pflanzensorten ist im Allgemeinen sehr zeitintensiv. Unvorstellbar aber wahr, bedarf es zur Zucht einer neuen Pflanzenart bis hin zu zwanzig Jahre. In weiterer Folge rentiert es sich für Züchter häufig gar nicht erst mit der Zucht zu beginnen. Für den dadurch entstehenden Aufwand, wird nämlich kaum ein Verbraucher ein angemessenes Entgelt zahlen. Die gesetzlichen Regelungen versuchen daher vormals auch diesem Faktum entgegenzuwirken. Im Rahmen des wichtiges Sortenschutzes wurden daher Weltweit funktionierende Systeme geschaffen, die gewährleisten sollen, dass zum Einen die Zucht neuer Pflanzenart profitabel ist, zum anderen aber auch, dass die jeweiligen Landwirte ihre Sortennutzungsrechte erhalten.

Eines der wichtigsten Ziele des Sortenschutzes ist es mitunter also auch, das geistige Eigentum an neuen Pflanzensorten des jeweiligen Züchters zu schützen, so dass beispielsweise ausländische Züchter nicht einfach von einer jahrelangen Zuchtarbeit gratis profitieren können und den etwaigen Profit des Züchters zu Nichte machen. Darüber hinaus soll ein Interessenausgleich zwischen Sortenschutzinhaber und Landwirt stattfinden. Der Sortenschutzinhaber nämlich soll genügend Lizenzeinnahmen erhalten, der Landwirt hingegen soll die Rechte zur Nutzung der geschützten Sorte erhalten und auch ausnutzen können.

In Österreich existiert abschließend eine sogenannte Sortenschutz-Artenliste. In dieser Auszählung findet man alle Pflanzensorten und Pflanzenarten, die durch ein Sortenschutzrecht unter Schutz gestellt werden können.

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