Das Europäische System der Zentralbanken




Eingangs muss erwähnt werden, dass die Europäische Zentralbank zusammen mit den nationalen Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Europäische System der Zentralbanken bildet. Daher muss beachtet werden, dass das Europäische System der Zentralbanken aus der Europäischen Zentralbank und aus den nationalen Notenbanken bzw. aus den nationalen Zentralbanken besteht und vom Rat der Europäischen Zentralbank sowie vom Direktorium der Europäischen Zentralbank geleitet wird. Während sich der Rat der Europäischen Zentralbank aus dem Direktorium der Europäischen Zentralbank und den nationalen Notenbankgouverneuren zusammensetzt, führt das Direktorium der Europäischen Zentralbank die laufenden Geschäfte der Europäischen Zentralbank. Außerdem beträgt die Amtszeit der Direktoriumsmitglieder grundsätzlich acht Jahre, wobei eine Verlängerung jedoch nicht zulässig ist.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass der Rat der Europäischen Zentralbank die relevanten Entscheidungen mit einfacher Mehrheit trifft. Es ist ebenso erwähnenswert, dass als drittes Beschlussorgan jedoch auch der Erweiterte Rat handelt, solange es Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt, die den Euro noch nicht eingeführt haben.

Außerdem ist das Europäische System der Zentralbanken unabhängig. Das bedeutet, dass weder die Europäische Zentralbank noch die nationalen Notenbanken bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft bzw. von Regierungen der Mitgliedstaaten und von anderen Institutionen Weisungen einholen oder entgegennehmen dürfen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass das Europäische System der Zentralbanken öffentlichen Behörden und Unternehmen keine Überziehungsmöglichkeiten und Kreditmöglichkeiten einräumen darf und auch keine öffentlichen Schuldtitel unmittelbar erwerben darf bzw. diesen keinen bevorrechtigten Zugang gewähren darf.

In diesem Zusammenhang muss auch die Aufgabe des Europäischen Systems der Zentralbanken berücksichtigt werden. Die grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken bestehen nämlich darin, die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen sowie die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu verwalten und das reibungslose Funktionieren der Zahlungsverkehrs zu gewährleisten bzw. auch zu fördern. Obwohl das Europäische System der Zentralbanken zwar für die Wechselkurspolitik, also für Devisengeschäfte und für Interventionen am internationalen Kapitalmarkt, verantwortlich ist, fallen Vereinbarungen über ein Wechselkurssystem für den Euro gegenüber Drittlandswährungen sowie allgemeine Orientierungen für die Wechselpolitik aber in die Kompetenz des Rates nach Anhörung der Europäischen Zentralbank. Hierbei darf das Ziel der Preisstabilität aber nicht beeinträchtigt werden. Das geldpolitische Primärziel des Europäischen Systems der Zentralbanken ist die Gewährleistung von Preisniveaustabilität. Sobald dieses Ziel erreicht ist, soll das Europäische System der Zentralbanken sodann als Sekundärziel die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union unterstützen.

Dennoch darf das Europäische System der Zentralbanken nicht mit dem Eurosystem verwechselt werden. Das Europäische System der Zentralbanken umfasst nämlich alle Staaten der Europäischen Union, während dem Eurosystem wiederum neben der Europäischen Zentralbank nur die nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone angehören. Mit Staaten der Eurozone meint man Staaten, die den Euro als Währung eingeführt haben. Es muss immer beachtet werden, dass das Europäische System der Zentralbanken für die Durchführung der Zentralbankaufgaben für die Europäische Union zuständig ist. Es ist jedoch ebenso erwähnenswert, dass das Europäische System der Zentralbanken und das Eurosystem nebeneinander bestehen werden, solange es Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören. Das bedeutet also, dass die Bezeichnungen Europäisches System der Zentralbanken und Europäische Union als Eurosystem bzw. als Euro-Währungsgebiet zu verstehen sind, da einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht an der Wirtschaftsunion und Währungsunion teilnehmen.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel