Das österreichische Gesundheitssystem




In Bezug auf das Gesundheitssystem in Österreich muss beachtet werden, dass es zwischen Bund und den Ländern bestimmte Vereinbarungen gibt, um österreichweit ein gleichwertiges Niveau der Gesundheitsversorgung mit hoher Qualität sicherzustellen. Auf Bundesebene ist dazu ein Strukturfond eingerichtet, wobei sich die Länder wiederum dazu verpflichten einen Krankenanstaltenplan zu erlassen. Der Strukturfond wird von einer Kommission geleitet, die sich aus Vertretern der mit dem Spitalswesen befassten Stellen zusammensetzt, wie etwa Bund, Länder, Sozialversicherung, Städtebund und Gemeindebund, Bischofskonferenz, Ärztekammer sowie Patientenanwaltschaften. Außerdem muss beachtet werden, dass die Strukturkommission die Grundlagen für das Krankenanstaltenfinanzierungssystem festzulegen und weiterzuentwickeln hat. Der Krankenanstaltenplan der Länder wiederum enthält im Rahmen des Österreichischen Strukturplans Gesundheit gewisse Vorgaben für die Fondskrankenanstalten. Daher muss berücksichtigt werden, dass sowohl Bund als auch Länder, Gemeinden, Sozialversicherung und gesetzliche Interessenvertretungen, wie beispielsweise Kammer und Patientenanwaltschaft, für verschiedene Teilbereiche des Gesundheitswesens verantwortlich sind, wie beispielsweise für Gesetzgebung, Qualitätskontrolle oder Ausbildung.

In Zusammenhang mit dem Gesundheitssystem muss auch beachtet werden, dass in Österreich die Pflichtversicherung für alle unselbständig Erwerbstätigen besteht, wobei eine Wahl des Versicherungsträgers nicht möglich ist. Denn der zuständige Versicherungsträger ist abhängig vom Beschäftigungsort bzw. vom Arbeitgeber. Auch bei selbständig Erwerbstätigen besteht die Pflichtversicherung, wobei je nach Kammerzugehörigkeit eine Wahl des Versicherungsträgers möglich sein kann. Außerdem erfolgt die Finanzierung des Gesundheitssystems überwiegend durch Krankenversicherungsbeiträge und Selbstbehalte bzw. auch durch Steuermittel, aber auch durch Länder und Sozialversicherung. Es ist ebenso erwähnenswert, dass der Krankenversicherungsbeitrag bei unselbständig Erwerbstätigen aus einem Dienstnehmeranteil und aus einem Dienstgeberanteil besteht. Dabei wird der Dienstnehmeranteil direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber mit der Sozialversicherung verrechnet. Bei Gewerbetreibenden wird der Krankenversicherungsbeitrag durch die gewerbliche Sozialversicherungsanstalt ermittelt. Selbstbehalte wiederum bestehen in verschiedenen Formen, wie etwa beispielsweise Selbstbehalte bei Medikamenten, Selbstbehalte bei Heilbehelfen oder Selbstbehalte bei Arztbesuchen sowie die E-Card-Gebühr.

Das Gesundheitswesen bzw. das Gesundheitssystem in Österreich soll sicherstellen, dass kranke Menschen wieder gesund werden und dass gesunde Menschen gesund bleiben. Somit umfasst das Gesundheitssystem die Krankenversorgung, die Gesundheitsförderung und die Prävention. Unter Gesundheitsförderung und Prävention sind alle Maßnahmen zu verstehen, die zur Erhaltung der Gesundheit und zur Vermeidung von Krankheiten dienen. Ein wichtiges Merkmal des Gesundheitssystem ist, dass jede Person einen gleichen und einfachen Zugang zu allen Gesundheitsleistungen hat, und zwar unabhängig von Alter, Wohnort, Herkunft und sozialem Status sowie unabhängig von der Art oder vom Umfang der Leistungen. Zudem muss beachtet werden, dass die Behandlungsleistungen der niedergelassenen Ärzte von der jeweiligen Krankenkasse des Patienten bezahlt werden. Sollte aber die sozialversicherte Person jedoch Leistungen von niedergelassenen Ärzten ohne Kassenvertrag in Anspruch nehmen, so wird auf Ansuchen des Patienten ein Teil des Behandlungsentgelts von der Sozialversicherung rückerstattet; dies wird als Wahlarztsystem bezeichnet.

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig die wichtigsten Institutionen des österreichischen Gesundheitswesens zu kennen. Die wichtigsten Institutionen des österreichischen Gesundheitswesens sind der Bund, die Länder, die Sozialversicherung, öffentliche Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche Berufsvereinigungen, Interessenvertretungen sowie private Organisationen am Gesundheitswesen.

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