Das Österreichische Finanzministerium - Bundesministerium für Finanzen (BMF)




Mit dem ehemaligen Winterpalais von Prinz Eugen in der Himmelpfortgasse im ersten Wiener Gemeindebezirks hatte das Finanzministerium einen Sitz mit langer Tradition. Das 1697 nach Plänen des bekannten Barockbaumeisters Fischer von Erlach errichtete Palais wurde 1752 von Maria Theresia zusammen mit dem Belvedere, gleichfalls in Wien, erworben. Nach einigen Adaptierungen war Palais zuerst der Sitz der Münz und Bergbehörde. Erst 1848 wurde das Palais das kaiserliche und königliche (k.u.k.) Finanzministerium. Neben den Prunkräumen ist vor allem die Treppenkonstruktion Fischer von Erlachs von kunsthistorischer Bedeutung. Da die letzte Sanierung des Gebäudes in den Jahren 1967 bis 1973 erfolgte ist nun eine Generalsanierung des Gebäudes unumgänglich. Als Ausweichquartier für das Finanzministerium für die Gesamtdauer der Sanierung wurde das alte Gebäude der Statistik Austria komplett neu aufgebaut. Seit 2007 hat das Finanzministerium nun seinen Sitz in der Hinteren Zollamtsstraße 2b im dritten Wiener Gemeindebezirk für die voraussichtliche Dauer von 4 Jahren, die die Umbauarbeiten in Anspruch nehmen werden.

Die zentralen Aufgaben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) sind traditionell die Budget und Steuerpolitik sowie Fragen der Wirtschafts- und Strukturpolitik, des Zollwesens und der Informations- und Kommunikationstechnologie. Dabei ist die Arbeit auf sechs verschiedene Sektionen aufgeteilt.

Die erste Sektion, die auch als Präsidialsektion bezeichnet wird, nimmt eine Art Doppelrolle wahr. Sie ist Strategieberater und Dienstleister sowohl für die Ressortleitung als auch für die sechs einzelnen Sektionen des Finanzministeriums. Aus diesem Grund erhält die erste Sektion auch ihr breites Aufgabenspektrum. Dieses setzt sich aus Fachagenden, Koordinierungsaufgaben (unter anderem Protokoll, Informationslogistik, Ressortkommunikation, Personalentwicklung, Beteiligungsverwaltung, Interne Revision) und Supportleistungen (Facility Management, Buchhaltung, Controlling et cetera.) zusammen.

Eine wesentliche Kernkompetenz des Bundesministers für Finanzen besteht in der Gesamtverantwortung für das österreichische Bundesbudget, womit man zur zweiten Sektion, auch Budgetsektion genannt, gelangt. Auf Verwaltungsebene nimmt die Budgetsektion gerade diese Verantwortung wahr. Die Budgetsektion ist bildlich gesehen das finanzielle Zentrum des Bundes. Die zweite Sektion des Finanzministeriums ist mitunter dafür verantwortlich, dass die zur Finanzierung der Staatsaufgaben verwendeten öffentlichen Mittel, also sämtliche Formen der Besteuerung, Abgaben oder auch Gebühren wirtschaftlich, sparsam und gleichzeitig auch zweckmäßig eingesetzt werden. Die Budgetsektion erstellt und vollzieht das Bundesbudget und ist für die finanziellen Beziehungen des Bundes mit anderen Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträgern in Österreich sowie der gesamten Europäischen Union verantwortlich.

Die dritte Sektion, mit der Aufgabenbetitelung Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte, Sektion III ist zentraler Mittelpunkt zwischen der österreichischen, der europäischen und der globalen Wirtschafts- und Finanzpolitik. Die dritte Sektion des Finanzministeriums ist also zuständig für die der Aufsichts- und Finanzmarktlegistik. Die Entwicklung der wirtschaftspolitischen Instrumente erfolgt auf Grundlage der österreichischen Allgemeininteressen.

Das Aufgabengebiet der vierten Sektion, Sektion IV, ist thematisch ähnlich wie die erste Sektion, breit gefächert. Es umfasst die Angelegenheiten der Bereiche Steuern und Zölle sowie die Vertretung in internationalen Organisationen. Kernaufgabe der Sektion für Zölle und internationale sowie organisatorische Steuerangelegenheiten ist die Sicherung des Abgabenaufkommens und die legistische Umsetzung des Steuerrechts. Die Legistik dieser Sektion nämlich hat das Ziel, Standards für die Ausgestaltung, die Redaktion, den Erlass und die Anwendung von Rechtsnormen zu erarbeiten.

Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie hat in den letzten Jahren an Dynamik und Geschwindigkeit erheblich zugenommen, bildliche Beispiele sind das internet, und damit einhergehend die immer höher ansteigende vernetzung der Bürger, die Mobilfunktechnologie, der Computermarkt, welcher gerade die Arbeit des Finanzministeriums sowie innerstaatliche sowie europäische Vernetzung möglich beziehungsweise massiv vereinfacht und beschleunigt hat, sowie auch das Fernsehen. Hiermit setzt sich mitunter auch die fünfte Sektion, die Sektion für Öffentlichkeitsarbeit ud Kommunikation auseinander. Die österreichische Finanzverwaltung ist in Bezug auf den Einsatz der Informationstechnologielaut eigener Aussagen eine der modernsten Europas. Die hochqualifizierte Technologie-Unterstützung der umfassenden Verrechnungstätigkeiten zählt einen der großen Kernaufgaben des Finanzministeriums.

Auch andere Verwaltungsbereiche profitieren heutzutage von der modernen Öffentlichkeits- sowie Kommunikationstechnologie des Finanzministeriums, wodruch dieses viele richtungsweisende und auch ressortübergreifende Aufgaben im gesamten österreichischen IT-Bereich wahr nimmt. Weiters stellt die Sektion V eine allumfassende und vernetzte Kommunikation in und für die Finanzverwaltung im Sinn eines integrierten Ansatzes sicher. Das bedeutet eine konsistente und inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmte Kommunikation um relevante Zielgruppen bestmöglich zu erreichen. Darunter fällt freilich auch die Auswahl der zur Verfügung stehenden Medien.

Die letzte und gleichzeitig jüngste Sektion, die Sektion für Steuerpolitik und materielles Recht ermöglicht durch ihre Schaffung und Kompetenzen eine noch effektivere und effizientere Aufgabenwahrnehmung. Die Sektion VI übt mit ihren sieben Abteilungen im Bundesministerium für Finanzen selbst und den weiteren fünf Fachbereichen in der Steuer- und Zollkoordination die Kernaufgaben Steuerpolitik, Einkommen- und Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Gebühren und Verkehrssteuern, Steuerschätzung, Finanzstrafrecht und Abgabeneinhebung, aus. In diesen Bereichen nämlich haben umfassende und tief greifende Reforminitiativen stattgefunden, die die Existenz der Sektion VI unumgänglich macht.

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