Aufgabenbereiche des Außenministeriums in Österreich




Das Außenministerium in Österreich hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen, die mit der Europäischen Union im Zusammenhang stehen. Die Hauptaufgaben des Außenministeriums sind die europäische Sicherheit, die Weiterentwicklung des europäischen Rechts und die Aufnahme von neuen Mitgliedern. Österreich hat in allen Mitgliedsstaaten Botschaften oder Vertretungsbehörden. Mit Beitritt zur Europäischen Union hat sich deren Aufgabenbereich erweitert, weil sie zusätzlich für Lobbying-Aktivitäten zuständig sind und als Kommunikationszentrum dienen sollen.

Bei der Europäischen Union gibt es eine ständige Vertretung von Österreich, die sich aus Europaexperten der Nationalbank, der Länder und Gemeinden, des Bundes und anderen Institutionen zusammensetzt. Ihre Aufgabe ist es, in Verhandlungen der Europäischen Union, die österreichische Meinung zu vertreten und ein gutes Resultat für Österreich zu erreichen. Dies ist insofern wichtig, weil viele Vorgaben von der Europäischen Union kommen und im innerstaatlichen Recht umgesetzt werden müssen. Eine weitere Aufgabe des Außenministeriums ist es, die Ratspräsidentschaft vorzubereiten. Diese findet für die Dauer von sechs Monaten abwechselnd den Mitgliedsstaaten statt und ist ein großer Aufwand für das jeweilige zuständige Land. Dabei müssen Tagungen organisiert werden, wo europäische Politiker teilnehmen, aber auch zu internationalen Themen, wie Sicherheit oder wirtschaftliche Beziehungen sind solche vorzubereiten und durchzuführen.

Außerdem führt der Mitgliedsstaat der die Ratspräsidentschaft inne hat, den Vorsitz im Europäischen Rat und ist für die Kommunikation innerhalb der Europäischen Union zuständig. Ab 1. Jänner 2011 hat Ungarn die Ratspräsidentschaft und ab 1. Juli 2011 Polen. Österreich hat erst wieder 2019 eine Ratspräsidentschaft inne.

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