Weitere Versicherungen

Das Thema weitere Versicherungen informiert Sie über die Unfallversicherung und über die Notstandhilfe. Es ist interessant zu wissen, dass alle Personen pflichtversichert sind, soweit sie die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Personen, die wiederum nur geringfügig beschäftigt sind, sind wiederum nur unfallversichert und müssen sich somit freiwillig krankenversichern und pensionsversichern. Für Dienstnehmer sowie für gewerbliche und freiberufliche Selbständige ist die allgemeine Unfallversicherungsanstalt für die Unfallversicherung zuständig. Es besteht jedoch auch eine eigene Anstalt für Bauern, Beamte sowie Eisenbaudienstnehmer und Bergbaudienstnehmer. Von der Unfallversicherung sind Unfälle erfasst, die in einem Naheverhältnis zur Erwerbstätigkeit stehen. Das soeben Gesagte gilt auch für versicherte Schüler und Studenten.

Dieses Thema behandelt auch die Notstandshilfe. Hier können Sie sich darüber informieren, wann Sie Anspruch auf Notstandshilfe haben und welche Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt sein müssen.

 

 

 

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