Parteien im Zivilprozess

Sie müssen beachten, dass der Zivilprozess das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Streitsachen ist. Außerdem sind die Parteien sowie die Parteienvertreter, das Gericht, die Zeugen sowie Sachverständige und wenn notwendig auch Dolmetscher am Zivilprozess beteiligt. Als Parteien im Zivilprozess kommen auf jeden Fall der Kläger und der Beklagte in Betracht. Sie müssen wissen, dass sowohl Kläger als auch Beklagter vor Gericht gleichgestellt sind. Dennoch müssen die betreffenden Personen parteifähig sein, um in einem Zivilprozess überhaupt Partei sein zu können.

Sie können hier ebenso einiges über die Funktion des Sachverständigen lesen. Dieses Thema geht ebenso auf die Parteifähigkeit ein, und gibt ihnen einen Überblick über die Unterscheidung zwischen Parteifähigkeit und Handlungsfähigkeit bzw. Prozessfähigkeit. Sie erhalten ebenso nützliche Informationen über die Parteivertretung, wobei insbesondere auf die absolute und relative Anwaltspflicht näher eingegangen wird. Sie können hier ebenso einiges über die Funktion der Zeugen lesen.

 

 

 

Durchsuchen Sie Rechtssartikel