Naturschutz

Es ist das Ziel des Naturschutzes, die Natur und die Landschaft in allen ihren Erscheinungsformen und in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu pflegen. Außerdem sollen der Bestand des Lebensraumes für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie auch der Erholungswert der Natur insbesondere durch Verbote von menschlichen Eingriffen in die Natur oder durch Einschränkungen von menschlichen Eingriffen in die Natur gesichert werden. Diesbezüglich werden jede Person sowie Gebietskörperschaft teilweise zum Schutz und zur Pflege der Natur verpflichtet. Sie müssen beachten, dass es beim Naturschutz vor allem um den allgemeinen Landschaftsschutz, den allgemeinen Tierschutz und Pflanzenschutz sowie um den Naturdenkmalschutz und um Flächenschutz geht.

 

 

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