Grundbuch

Um Besitz an einer Liegenschaft, also an einer Wohnung oder an einem Haus, bzw. an einem Grundstück begründen zu können, muss diese im Grundbuch eingetragen werden. Im Grundbuch finden auch sonstige Anmerkungen statt, wie unter anderem etwa Verkauf der Liegenschaft bzw. bestehende Lasten auf der Liegenschaft. Sie erhalten ebenso Informationen über den Aufbau des Grundbuchs. Weiters erhalten Sie einen Überblick über die vier wichtigen Grundsätze beim Grundbuch, und zwar Öffentlichkeitsgrundsatz, Eintragungsgrundsatz, Prioritätsgrundsatz und Vertrauensgrundsatz. Dieses Thema behandelt auch die verschiedenen Arten von Grundbuchseintragungen, und zwar die Einverleibung sowie die Vormerkung und die Anmerkung.

 

 

 

Durchsuchen Sie Rechtssartikel