Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

Unter Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ist zu verstehen, dass Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, ethnischer Herkunft, der Religion, der Weltanschauung oder sexueller Orientierung verboten sind. Dieses Verbot gilt sowohl für die Arbeitswelt als auch für andere Bereiche des täglichen Lebens. Daher müssen Sie wissen, dass Personen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis nicht diskriminiert werden dürfen, wie beispielsweise unter anderem etwa bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder beim Entgelt. Daher liegt immer eine ungerechtfertigte Diskriminierung vor, wenn ein Arbeitnehmer bei gleicher Leistung und Qualifikation etwa aufgrund dessen ein geringeres Entgelt bekommt, weil er eine Frau ist.

Dieses Thema informiert Sie über die unterschiedlichen Arten der Diskriminierung, wie etwa unmittelbare Diskriminierung und mittelbare Diskriminierung. Sie bekommen hier ebenso Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Diskriminierung erlaubt sein kann. Weiters können Sie einiges darüber lesen, was die betreffenden Personen gegen eine Diskriminierung unternehmen können.

 

 

 

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