Alternative Streitbeilegung

Es kann bei Geschäftsbeziehungen und Privatbeziehungen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien kommen. Wenn Sie mit jemand eine rechtliche Auseinandersetzung haben, sollten Sie die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung in Betracht ziehen, bevor Sie ein gerichtliches Verfahren angehen. Sie können sich wahrscheinlich vorstellen, dass ein gerichtliches Verfahren in der Regel kostspieliger und auch mit einem längeren Zeitaufwand verbunden ist, als der Versuch durch Vergleich eine Lösung zu finden. In diesem Zusammenhang muss ebenso die Mediation berücksichtigt werden. Die Mediation stellt nämlich eine außergerichtliche Streitbeilegungsmethode dar. Dabei wirkt ein Mediator als Vermittler zwischen den Parteien, mit dem Ziel den Streit durch Vereinbarungen beizulegen und um eine gerichtliche Verhandlung zu verhindern.

Hier können Sie ebenso einiges über die alternative Streitbeilegung durch Schiedsgerichtsbarkeit lesen. Sie bekommen ebenso Informationen über die Arten der Diversionsmaßnahmen, und zwar Rücktritt von der Verfolgung nach Zahlung eines Geldbetrags, Rücktritt von der Verfolgung nach Erbringung gemeinnütziger Leistungen sowie Rücktritt von der Verfolgung nach einer Probezeit und Rücktritt von der Verfolgung nach einem außergerichtlichen Tatausgleich.

 

 

 

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