Welche Arten von Firmen gibt es?




Es gibt eine Personenfirma, welche aus dem Namen des jeweiligen Einzelunternehmers oder eines Gesellschafters besteht. Weiters gibt es eine Sachfirma, von der man dann spricht, wenn die Firma aus dem Gegenstand des Unternehmens genommen wird. Eine Fantasiefirma besteht dann, wenn die Firma aus einem frei erfundenem Fantasiewort, das weder einer Sprache angehört, noch aus einem oder mehreren Worten besteht. Diese können zwar zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören, jedoch aber nicht mit dem Gegenstand des Unternehmens oder dem vom Unternehmen angebotenen Dienstleistungen oder Waren zusammenhängen. Auch darf das Fantasiewort nicht mit dem Träger des Unternehmens in Verbindung stehen. Eine Firma wird als Mischfirma beziehungsweise gemischte Firma dann bezeichnet, wenn die Firma aus dem bürgerlichen Namen und beziehungsweise einem Hinweis auf den Gegenstand des Unternehmens zusammengesetzt ist. Auch kann eine gemischte Firma aus dem bürgerlichen Namen und einem Fantasiewort zusammengesetzt sein.

Weiters unterscheidet man zwischen einer ursprünglichen und einer abgeleiteten Firma. Eine ursprüngliche Firma, oder auch originäre Firma genannt, besteht dann, wenn die Firma, beispielsweise bei einer Neugründung, dann neu gebildet wird und der Firmengründer nach wie vor der Träger des Unternehmens ist. Von einer abgeleiteten Firma, oder auch derivativ genannt, ist dann die Rede, wenn der momentane Inhaber der Firma nicht der Gründer der Firma, sondern nur der Nachfolger ist. Diese Nachfolge kann durch einen Vertrag oder durch ein Erbe zustande gekommen sein. Eine abgeleitete Firma wird daher durch den neuen Inhaber eines Unternehmens weitergeführt.

Auch unterscheidet man zwischen Firmenkern und Firmenzusatz. Diese Unterscheidung war in Zeiten des Handelsgesetzbuch-Firmenrechts von großer Bedeutung. Zu dieser Zeit war der Firmenkern ein vorgeschriebener Mindestinhalt, wie etwa Vor- und Nachname bei einem Einzelunternehmer. Zu diesem Kern konnte man einen Zusatz, beispielsweise einen Hinweis auf die ausgeübte Tätigkeit, beifügen. Obwohl das Firmenrechts großzügig reformiert wurde, ist die Unterscheidung zwischen Firmenkern und Firmenzusatz nach wie vor von großer Bedeutung, weswegen die verpflichtende Unterscheidung auch im Gesetz festgelegt wurde:

• Das Unternehmensgesetzbuch verpflichtet den Unternehmer einen Firmenzusatz zu führen, wie etwa Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, oder Aktiengesellschaft.

• Wenn ein Unternehmen mittels eines Rechtsgeschäftes unter Lebenden oder aufgrund eines Todesfalls übertragen wird, so kann der neue Unternehmer die bisherige Firma entweder mit oder ohne Zufügung eines Nachfolgezusatzes, also dass dieser der Nachfolger ist, weiterführen.

• Wenn Unternehmen mit gleichen Vornamen und Nachnamen diesen Namen als Firma verwenden, so muss jener Unternehmer, der zu einem späteren Zeitpunkt ins Firmenbuch eingetragen worden ist, einen Firmenzusatz verwenden, damit keine Verwechslungsgefahr besteht. Das Selbe gibt auch für gleich lautende Sachfirmen oder Fantasiefirmen, denn auch hier muss derjenige, der später ins Firmenbuch eingetragen worden ist, der Firma einen Zusatz geben, damit man die Unterscheidung der Firmen gewährleisten kann.

Als Zusätze sind zum Beispiel folgende Zusätze zulässig:

• Geografische Zusätze:
Solche Hinweise werden nicht nur als Hinweis auf den Sitz des Unternehmens verstanden, sondern beziehen sich auch auf die besondere Stellung des Unternehmens. Es dürfen aus diesem Grund Zusätze wie Österreichisch oder Austria oder ähnliche nur dann verwendet werden, wenn das Unternehmen für Österreich von großer Bedeutung ist, und das Unternehmen selbst einen großen Umfang hat.

• Sämtliche Zusätze über das Alter oder über die Größe des Unternehmens, wie etwa Erste ..., Werk ..., Markt ... oder Center ...

• Sämtliche Zusätze über die Art und Weise der Tätigkeit wie beispielsweise eine Möbelfabrik oder ein Getränkehandel

• Sämtliche Zusätze über die jeweiligen Verhältnisse des Unternehmens; diese können beispielsweise weitere Vornamen, Berufsbezeichnungen oder akademische Grade sein

• Sämtliche Fantasiebezeichnungen wie beispielsweise EuroTrans oder AT&S

Zum Dritten unterscheidet man zwischen einfachen und zusammengesetzten Firmen. Eine einfache Firma besteht nämlich nur aus dem Namen des Unternehmens, während eine zusammengesetzte Firma noch viele unterschiedliche Zusätze beigefügt haben kann.

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