Was ist Arbeitsunfähigkeit?




Eingangs muss darauf bedacht genommen werden, dass die Arbeitsunfähigkeit bei Angestellten als Berufsunfähigkeit bezeichnet wird und bei Selbständigen als Erwerbsunfähigkeit bezeichnet wird. Bei Arbeitern wiederum wird oft von Invalidität gesprochen. Bei der Arbeitsunfähigkeit ist oft die Rede vom Krankenstand, wenn sich der Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeit krank melden muss, da er seiner Arbeit nicht nachgehen kann, etwa aufgrund einer Krankheit. Auf der anderen Seite müssen auch Fälle der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt werden, bei denen der Arbeitnehmer nie wieder in der Lage sein wird, seiner zuletzt ausgeübten Beschäftigung oder eine andere Beschäftigung nachzugehen, die der zuletzt ausgeübten in der Art ähnlich ist.

Somit liegt eine Arbeitsunfähigkeit auf jeden Fall dann vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage ist seine zuletzt ausgeübte Beschäftigung oder eine Beschäftigung nachzugehen, die der zuletzt ausgeübten in der Art ähnlich ist. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Arbeitnehmer eine sonstige andere Tätigkeit noch verrichten kann, denn bei der Arbeitsunfähigkeit geht es in erster Linie grundsätzlich nur darum, dass der Arbeitnehmer seine zuletzt ausgeübte Beschäftigung oder eine andere Tätigkeit, die der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ähnlich ist, nicht mehr verrichten kann. Somit liegt eine Arbeitsunfähigkeit etwa dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer im Krankenhaus oder zur medizinischen Rehabilitation befindet, denn in solch einen Fall befindet sich der Arbeitnehmer im Krankenstand. Es gibt verschiedene Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit, wie etwa unter anderem auch psychische Störungen.

Außerdem muss immer daran gedacht werden, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Sollte die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit länger als drei Tage dauern, muss diese durch eine Krankmeldung des behandelnden Arztes nachgewiesen werden und ist auf Verlangen auch den Arbeitgeber vorzulegen. Man muss beachten, dass der vom Arzt festgestellte Tag üblicherweise als Beginn der Arbeitsunfähigkeit gilt. Die Arbeitsunfähigkeit muss auch dann gemeldet werden, obwohl der Versicherte keinen Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Gebietskrankenkasse hat. Jedoch ruht der Krankengeldanspruch solange die Arbeitsunfähigkeit der Gebietskrankenkasse nicht gemeldet ist. Sobald die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit beendet ist, ist die Gesundmeldung der Gebietskrankenkasse bekanntzugeben und den Arbeitgeber vorzulegen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass während der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit das Gehalt bzw. der Lohn fortzuzahlen ist.

Sollte aber auf der anderen Seite der Arbeitnehmer auf Dauer arbeitsunfähig sein, gebührt ihn unter Umständen eine Berufsunfähigkeitspension, wenn er Angestellte war bzw. eine Invaliditätspension, wenn er Arbeiter war oder eine Erwerbsunfähigkeitspension, wenn er als Selbständiger tätig war. Ein Anspruch besteht auf jeden Fall dann, wenn die Berufsunfähigkeit oder Invalidität mehr als sechs Monate lang andauert sowie wenn eine Mindestzahl an Versicherungszeiten vorliegt und wenn die Voraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension noch nicht erfüllt sind. Selbständige wiederum haben einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension, wenn sie erwerbsunfähig sind.

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