Die Abgrenzung von Unternehmenskennzeichen




Eine Firma muss Bezeichnungen, welche den Unternehmensträger betreffen, von den Bezeichnungen des Unternehmens betreffend, unterscheiden. Darunter fallen Geschäfts- und Etablissementbezeichnungen, Firmenabkürzungen, Firmenkurzbezeichnungen und Firmenschlagworte als auch Marken.

Eine Geschäftsbezeichnung findet vor Allem in all jenen Fällen Anwendung, bei denen die Führung einer Firma, aufgrund einer fehlenden Eintragung des Unternehmensträgers im Firmenbuch, nicht möglich ist. Bezeichnungen dieser Art werden besonders oft bei Apotheken, Gasthäusern oder auch Kinos verwendet. Beispiele sind Gasthaus zur Post, die Sonnenapotheke, Apotheke zum heiligen Leopold, Apollokino. Geregelt sind Geschäftsbezeichnungen im Unternehmensgesetzbuch nicht, jedoch ergeben sich Grenzen hinsichtlich der Verwendung durch das Firmenrecht, wonach Geschäftsbezeichnungen nicht den Eindruck einer Firma erwecken dürfen. Aus diesem Grund ist etwa die Aufnahme von Rechtsformzusätzen nicht gestattet. Wenn dies vorkommt kann das Firmenbuchgericht gemäß dem Firmenbuchgesetz eingreifen und die Verwendung der Firma bei Androhung einer Zwangsstrafe verbieten.

All jene Personen, die der Gewerbeordnung unterliegen, sind verpflichtet, den Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen bei der äußeren Bezeichnung der Betriebsstätte als auch in den Geschäftsurkunden anzugeben. Die Gewerbeordnung verbietet jedoch nicht, zum Namen auch eine Geschäftsbezeichnung hinzuzufügen. Indem man Geschäftsbezeichnungen als Zusatz zum Firmenkern führt, können diese Geschäftsbezeichnungen auch der Bestandteil einer Firma sein. Ein Beispiel wäre etwa Apotheke zum goldenen Kreuz Hans Lauterer eU. Eine Geschäftsbezeichnung und eine Firma unterscheiden sich dadurch, dass eine Firma die Bezeichnung des Unternehmensträgers, und die Geschäftsbezeichnung die Bezeichnung des Unternehmens ist.

Weiters ist eine Firma von eingetragenen Unternehmen unbedingt zu führen, und die Geschäftsbezeichnung freiwillig geführt werden kann. Auch ist die Firma der Name eines Unternehmers, der im Firmenbuch eingetragen ist, und die Geschäftsbezeichnung ein auf freiwilliger Basis geführtes Zeichen für ein Unternehmen von einem nicht eingetragenen Unternehmer. Eine Geschäftsbezeichnung genießt rechtlichen Schutz nach dem Wettbewerbsrecht und nach dem bürgerlichen Recht.

Unter den Begriffen Firmenkurzbezeichnung, Firmenschlagwort und Firmenabkürzung versteht man Abkürzungen eines vollen Firmenwortlautes, welche im geschäftlichen Alltag schlagwortartig verwendet werden, wie etwa das die Firmenkurzbezeichnung Metro für die Metro Cash & Carry Österreich GmbH. Diese Firmenkurzbezeichnungen weisen auf den Unternehmensträger hin, und sind prinzipiell im gleichen Ausmaß wie eine Firma geschützt.

Marken können nach dem Markenschutzgesetz all jene Marken sein, die sich geografisch darstellen lassen, wobei auch Wörter mitsamt Personennamen, Abbildungen, Zahlen, Buchstaben und die Form als auch Aufmachung der Ware gemeint sein können, Diese Zeichen müssen aber dafür geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen dieses Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen andere Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke kennzeichnet immer Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens, während die Firma den Unternehmensträger bezeichnet. Ein Firmenbestandteil als auch eine Firma können als Marke herangezogen werden. Beispiele sind etwa Shell, Palmers, Leifheit oder Ikea.

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